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Verwaltungsgebüren neu kalkuliert

14.12.06 (Reilingen)

Gemeinderat beschließt neue Gebührenordnung / Keine Erhöhung / Streupflichtsatzung aktualisiert
Seine letzte Sitzung in diesem Jahr nutzte der Reilinger Gemeinderat nicht nur zur Einbringung des Haushaltes 2007 (wir berichteten), sondern auch zur Neufassung und Anpassung der örtlichen Verwaltungsgebühren. Bürgermeister Walter Klein hatte zunächst daran erinnert, dass die letzte Gebührenanpassung inzwischen 14 Jahre zurückliege. Zudem mache die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes auch eine Überarbeitung der Reilinger Verwaltungsgebühren erforderlich, da diese kostendeckend erhoben werden sollten. „Die im Gebührenverzeichnis genannten Gebührensätze sind erstmals auf der Grundlage der ansatzfähigen Kosten, insbesondere den Personal- und Sachkosten selbst kalkuliert“, verdeutlichte das Gemeindeoberhaupt. Da Reilingen über keine detaillierte Kosten- und Leistungsrechnung verfüge, habe man sich an die Pauschalwerte des Finanzministeriums orientiert. Die Neukalkulation mache aber nur bei wenigen Positionen eine Anpassung notwendig. Bei einigen Gebührenansätzen wurde, so Klein weiter, die Mindestgebühr angehoben sowie bisher als Rahmengebühr ausgewiesene Leistungen als Festgebühr kalkuliert. „In Einzelfällen ergab sich gar eine Gebührenreduzierung.“
Die Zustimmung der Ratsmitglieder zu den neuen Verwaltungsgebühren war einstimmig, wie auch ohne Gegenstimmen der neuen Streupflichtsatzung zugestimmt wurde. Die Neuregelung dieser Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vereinfacht die Anwendung der Hinterliegerverpflichtung, fügt die Reinigungspflicht von Baumscheiben ein und stellt klar, dass die Anliegerverpflichtung jeweils für die Mitte des Fußweges besteht. Außerdem sind die betroffenen Anlieger zukünftig auch verpflichtet, die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse bei Schneefall oder Eis zu räumen, damit ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist. Außerdem müssen – auch das ist neu – die Gehwege von montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte endet um 21 Uhr.

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