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Abriss, Neubau und Probleme mit dem Kandel

19.06.95 (Handel & Handwerk, Kirchen & Klöster)

Der domkapitularische Bauhof in Speyer im 18. Jahrhundert
Im 18. Jahrhundert befand sich der Bauhof des Speyerer Domkapitels auf dem Gelände, auf dem heute das Historische Museum der Pfalz steht. Zuvor lag der Bauhof beim Schlegelhof (heute Domplatz 6, Prot. Landeskirchenarchiv). Er wurde, gleich den anderen Gebäuden, beim Stadtbrand von 1689 eingeäschert. Beim Wiederaufbau der Stadt verlegte das Domkapitel seinen Bauhof an die Große Pfaffengasse. 1774 verfasste der damalige domkapitularische Archivar Joh. Michael Anton Loebel (1712 – 1786) folgende geschichtliche Zusammenstellung über den Bauhof:
„Einseits der weg, welcher neben dem teutschen hauß her zum armbrusterthurm führt, anderseit der hof zum Kranch, stoßt vornen auf die große Pfaffen- oder Herrengaß, hinten auf das hauß, welches jetzt der Domschulmeister Jäger bewohnt. Zu eben diesem und dem Bauhof selbst sind gezogen worden: erstlich das optabel gewesene Hauß zum Rabenstein, welches zur Domfabric gehörte und neben dem Kranischen Vorgebäu lag, zweydens das am Eck gestandene Kreuz-Pfarrhaus und drittens die unten daran gelegen gewesene Capitular-Curia, zum Fischerthörlein genannt, die bis an den armbrusterthurm zog, zwey lichter [Schießscharten] durch die Stadtmauer hatte und vor dem Brand von dem Herrn Domcustoden von Roltzhausen bewohnt wurde.
Besagter Bauhof wurde im Jahr 1723 zur Verwahrung der Baumaterialien neu aufgeführt. Vorher stand er auf dem Platz, welcher nun zu einem garten beym Schlegelhof angelegt ist. Die hinter dem neuen Bauhof zugleich mit aufgeführt gewordene zweystöckige Wohnung war für einen zeitlichen Oberschaffner oder vielmehr für den Domfabricmeister gewidmet, damit er auf die materialien in der nähe ein stets wachsames aug haben könne.
Oberschaffner Thollaeus, welcher zugleich Fabricmeister war, hatte wirklich sein quartier darin von anno 1724 bis 1729 einschließig. Sie war aber, wie er vorstellte, für ihn und die seinigen zu ungesund. Er verließ sie und zog mit Erlaubnis des Herrn Praepositi de Warsberg in die Dom-Probstey, worauf Vicarius Mauderer jene um jährlich 30 fl Zins in die Miete nahm. Er mußte aber anno 1732 schon wieder ausziehen, dieweilen der Domschulmeister Mayer, der zeithero mitten im Vicary-Hof wohnte, auch daselbst die Schule hielte, dahin gewiesen wurde. Er lehrte anfänglich die Schulkinder in dem unteren stock seines neuen quartiers, wozu man ihm mittels ausbrechung einer scheidwand ein geräumliches Zimmer zurecht machte. Die Schulstube wurde aber nachher, um das Jahr 1737, in den Flügel verlegt, welcher an den bauhof anschließt und gerade hinter solchem, an dem pfad zum armbrusterthurm, bis an das zu obengedachtem Schulhauß gehörige gärtchen hinlauft.
Der Schulmeister gewann durch diese Einrichtung in seiner Wohnung mehreren raum. Zu merken ist noch, daß man die 2 Lichter, welche, wie schon oben erwähnt worden ist, von alters her durch die Stadtmauer gebrochen waren, im Jahr 1723 mit Bewilligung des Stadtrates, näher an den armbrusterthurm versetzt und vergrößert habe. Magistratus verlangte deswegen einen revers, de non praejudicando [ohne eine Präjudiz zu schaffen], communicirte zu dem End einen aufsatz. Ob er aber wirklich darnach ausgefertigt worden seye, das findet sich in denen von Secretario Henrici juniore geführten Protocollis nicht, wohl aber, daß Rssmum [Reverendissimum, das ist das Hochehrwürdige) Capitulum in Gnli [= generali, d.i. das Gesamte] am 30. July 1727, ohne bey dem rath anzufragen, dem Oberschaffner Thollaeus, um durchstreifende Luft zu gewinnen, erlaubt habe, noch ein kleines fenster durchzubrechen.
Vermutlich ist es jenes, welches unter den staffeln des armbrusterthurmes gegen das gemäuer des teutschen haußes siehet [auf oben besagtem gemäuer stand vor alters das zum hohen Domstift gehörig gewesene Spital. Die noch daran ersichtlichen zwölf kleine Fensterlöcher sind ein Überbleibsel davon]. Zwischen den Stiftsgebäuden und dem teutschen hauß war von alters her, wie noch ist, eine ablaufrinne. Es ist schon von 1501 an streit gewesen, wer sie zu unterhalten habe. Der teutsche orden weigerte sich immer einen Beytrag zu thuen und ich finde in den Prototollen de anno 1680, daß Rmum [Hochehrwürdige] Capitulum, um nur den Herrn Domcustoden Roltzhausen, der sich über die unsauberkeit und ihm darob entstehendes ungemach stets beschwerte, zu beruhigen, solche auf Kosten der Fabric habe reparieren lassen.
Nachdem aber der hiesige Stadtrath lang hernach, nämlich den 7. Aug. 1727 schriftliches Zeugnis von sich gab, daß solche nach Belehrung seiner alten Prototollen und nach dem herkommen, einseit das hohe Domstift, anderseit das teutsche hauß zu reinigen habe, so geschah solches nach dieser Maß, noch in dem nämlichen Jahr [Protokoll vom 30. 7. 1727].
Im Protocoll de anno 1732, dem 16. Juny kommt zwar auch vor, daß zwischen dem Bauhof und des H. Domcapitularen von Greiffenclau-Behaußung, zum großen Senfgarten genannt, ein beständiger Sumpf stehe, welcher durch ein neues Pflaster, wozu die Stadt Sand und Stein ohnentgeltlich herzugeben pflege, abgeführt werden müsse. Dies ist hingegen notorisch, daß die Stadt anno 1769 im Monat october solche oben, von beiden Ecken, des teutschen hauß und Bauhofs an bis hinunter zum armbrusterthurm, auf beiden seiten mit pflastersteinen auf ihre eigene Kosten ganz neu hat einfassen lassen, maßen der daran in arbeit gestandene pflästerer mir unterm 12. ejusdem mensis [im gleichen Monat] im Vorbeygehen, auf mein befragen eröffnet hat, daß ihn die Stadt bezahle.
Wenigstens geschiehet weder in den Protocollis, noch Rechnungen eine Anzeig, daß das hohe Domstift damals etwas beygetragen habe. Da nun hochdieselben und dem teutschen orden an abweisung des Wassers von ihren Gebäuden, Kellern und Fundamenten vieles und mehr gelegen ist als der Stadt selbst, indem sie des Ends außer dem armbrusterthurm sonst keine Gebäude hat, mithin gleichgültig seyn kann, ob es ablauft oder nicht, so wird die Billigkeit und der eigene nutzen erheischen, daß von beyden Theilen wenigstens die sauber- und jeweilige aushebung der rinne fürs künftige ebenso wie 1727 geschehen ist, besorgt werde, gestalten dies ohnehin ein jeder nach gemeiner Polizeiordnung vor und neben seiner Wohnung zu thuen schuldig und genug ist, wenn die Stadt nach dem Vorgang von 1769 solche, so oft es nötig ist, mit pflastersteinen neu einfassen läßt.“
Wie schon erwähnt, blieb der domkapitularische Bauhof, auf dem sich ursprünglich drei domkapitularische Anwesen befanden, nach der Wiederbesiedlung der Stadt zu Anfang des 18. Jahrhunderts vorerst verödet liegen. Allerdings erlaubte am 20. 7. 1705 das Domkapitel dem Jakob Schäffel die Errichtung einer Hütte an der Stadtmauer, jedoch, „suo periculo [auf die Gefahr hin], wann etwa künftig gebauet werden sollte“. Auch auf anderen Ruinenplätzen entstanden damals ähnliche Hütten.
1723 errichtete dann das Domkapitel seinen Bauhof. Allerdings ging das nicht ohne Schreibereien vor sich, da die südliche Begrenzung des Bauhofs, die Stadtmauer, städtischer Besitz war. Im Auftrage des Rates der Reichsstadt Speyer besichtigten städtische Beauftragte „einen leeren haußplatz an dem Armbrusterthurm, welcher dem hochwürd. Dhom-Capitul zugehörig … daß dieser Platz 185 Schuh [53,28 m] lang, 130 Schuh [37,44 m] breit sey, es hat das vorder Fundament an der straß einen bauch von 3 Schuh [0,86 m] breit vorstehend, welches nach begehen von einer Eck bis zu der anderen, eine Schnur gezogen und darnach dem bau oder Mauer in der geraden linie aufzuführen, verlangt worden, welches ohne Vorgreifen von E. E. Magistrat wohl könnte erlaubt werden.
Es befindet sich ein haußplatz, hinten an die Stadtmauer stossend, 27 Schuh [7,77 m] tief hat 2 Lichter durch die Stadtmauer, eines in dem oberen Stock, ist 4 ½ Schuh [1,29 m] hoch und 4 Schuh [1,15 m] breit im Licht, das zweite in dem unteren Stock ist dasselbe 3 Schuh [0,86 m] hoch und breit im Licht, es wird dieses drey-schuhichte Licht begehrt auszubrechen und 6 Schuh [1,72 m] nach dem Armbrusterthurm zu versetzen. Wann denn dieses von E. E. Rath sollte erlaubt werden, so muß das gemelte dreyschuhichte fenster 8 Schuh [2,30 m] hoch vom boden gesetzt werden und 5 Zoll [0,12 m] weit, mit starken Eisen, wie vormals gewesen das alte Loch, wo dieses gestanden, muß wohl verzeunt ausgemauert werden, dieses im oberen Stock muß ein eisern Grems [Fenstergitter] haben, wie das untere. Es befindet sich auch, daß ein Gang [gemeint ist der Wehrgang] über den 2. Stock an der Stadtmauer 4 Schuh [1,15 m] breit ist, frey gelassen gewesen, welcher Gang wieder, wie von Alters her gewesen, einzurichten und instand gesetzt werden muß.
Speyer, 14. 4. 1723
Christian Dathan, Bauschaffner,
Heinrich Ficken, Zimmermeister,
Joh. Georg Seiffert, Steinhauer- u. Maurermeister“
Wenige Tage später, am 8. 5. 1723, gab der Rat der Stadt seine Zustimmung: „Beygehende der geschworenen Werkleute fürgenommene Besichtigung wird Einem hochwürd. Dhom-Capitul, mit dem beyfügen communicirt, daß gegen auszustellen habenden revers mit dem bau vorgeschlagener massen könne fürgefahren werden. Decret. in Senatus d. 8. May 1723. Der Stadt Speyer Cantzley-Handschrift.
Das Domkapitel stellte dazu folgenden revers [Brief, Schreiben] aus: Wir, Dechant und Capitul, des hohen Dhom-Stifts zu Speyer, bekennen hiermit für Uns und Unsere Nachkommen am Stift, demnach wir nötig gefunden, einen Unserem Stift zugehörigen leeren Haußplatz am Armbrusterthurm zu erbauen und den zu dessen bequemerer Einrichtung, Einen Wohl-Edlen und Wohlweisen Rath diesen des heyl. Reichs Freyen Stadt Speyer ersucht, Uns zu vergönnen, daß wir das im untern Stock an der Stadtmauer habende Fenster ausbrechen und 6 Schuh nach dem Armbrusterthurm versetzen mögten.
Nachdem nun Ein Wohl Edler Rath nach eingenommenen Augenschein eines löbl. Bauampts, in so weit Unserem Ansuchen statt gegeben, daß wir jedoch ohne alles praejudiz und daß diese Vergünstigung und Versetzung, nimmermehr als ein Recht soll angezogen werden, auch gegen diesen darüber ausgestellten Revers, die am hintern haußplatz in die Stadtmauer habende Fenster, und zwar das im unteren stock, welches 3 Schuh hoch und 3 Schuh breit im Lichten ist, 6 Schuh nach dem Armbrusterthurm versetzen zu dörfen, jedoch also, und dergestalt, daß gemeltes 3 – schuhichte fenster 8 Schuh hoch von dem boden gesetzt und 5 Zoll weit, mit starken Eisen wohl vergramst und das alte loch, wo dieses gestanden, wohl verzehnt und ausgemauert werde. Also reversiren [verpflichten sich schriftlich].
Uns hiermit und in Kraft dieses, daß Wir angeregtes Licht nicht anderst als erlaubter maßen zurichten, auch das im oberen Stock befindliche Fenster, gleich diesem untersten, stark begremsen [= mit einem Gitter versehen] wollen. Urkundlich haben Wir diesen Revers ausfertigen und mit unser Stifts-Insiegel besiegelt, einem Wohl-Edlen Rath zustellen lassen. So geschehen Speyer, d. 5. Jun. 1723.“
Unter den erhaltenen Akten liegen einige Handwerkerschreiben, Kostenvoranschläge und Rechnungen, manche allerdings ohne Datum. Beim Aufräumen des Baugeländes und beim Aushub fielen zahlreiche Steine an, die nicht, wie heute, als Schutt abgefahren, sondern sorgfältig aufbewahrt wurden: „Spezification deren steine, so der Maurermeister Thomas auf dem neuen bauplatz graben und aufsetzen lassen, als erstlich vorn an der straß seint aus dem fundament ausgegraben und wiederum gleich emplojret [employieren, verwenden] worden“.
Um die Maurerarbeiten bewarben sich zwei Handwerker: Thomas Gescheider und Oswald Kramer. Das Angebot des Gescheider – in dem auch der Zweck des Bauhofs genau bezeichnet wird – lautet: „Maurer-Überschlag über den hochwürdigen Dhom-Capitularischen neyen bauhoff, wie auch den Thoback [=Tabak]-Speicher und das hauß an der stadt-Mauer, von Maurerarbeit zu verfertigen, wie folgt: Erstlich zum Speicher die fundamenter zu graben, so dick und so tief als es nötig ist und auszumauern, wie auch das stockwerk Mauer 18 Schuh hoch, 2 Schuh und 3 Zoll dick, dem abriß gemäß, aufzuführen
Item die zwey hof-Mauern 10 Schuh hoch, 14 Zoll dick aufzuführen,
auf beyderseit rauh zu bestechen [= verputzen], befindet sich im ganzen
bauhof 500 Klafter Mauer zu machen, für den Klafter 7 batzen, tut         235 fl,
Item das Dach zu latten und zu decken und am Speicher die Mauer
in- und auswendig rauh zu bestechen, tut                                                   45 fl,
Item das hauß an der statt-Mauer, alle beyde stockwerk von Maurer-,
wickler- [Wand- und Deckenfüllung aus Stroh und Lehm] und Tüncherarbeit,
dem abriß gemäß, völlig auszumachen, vor arbeitslohn                              100 fl,
Item taglöhnersarbeit zu dem ganzen gebäude, sand zu graben, braucht
man 1000 Kärch, wie auch die vier Keller, als nemlich zwey im hinteren
bau und zwey beisammen im vorderen bau, auch solche mit luftlöcher
zu versehen und im gewölb auszubessern, auszuräumen, mit samt dem
brunnen und den Kummer [Bauschutt] in das sandloch zu werfen, vor
arbeits lohn                                                                                              100 fl
Item stein brechen, vor den Klafter                                                        45 Kreuzer
=                                                                                                          470 fl
Thomas Gescheitter, Maurermeister.
Bei den Kostenvoranschlägen heißt es dem „abriß gemäß“. Unter den erhaltenen Akten liegen drei Pläne. Der eine zeigt den Bauhof mit dem Haus des Fabrikmeisters an der Stadtmauer und den Domspeicher an der Großen Pfaffengasse.
Ob der Plan, so wie ihn Thomas Bühler vorlegte, zur Ausführung kam, ist eine andere Frage. Am Bau selbst wurde der Zimmermeister Joh. Rusch, beschäftigt, Bühlers Name tritt nicht mehr auf.
Einer der Pläne zeigt den Domspeicher an der Großen Pfaffengasse. Es ist ein langgestrecktes Gebäude von etwa 20 Schuh (5,76 m) Wandhöhe (bis zum Dachansatz), in der Mitte ist ein rundbogiges Einfahrtstor, links und rechts davon befinden sich je 4 ovale Fenster (gegen das Deutsche Haus zu waren es 5 ovale Fenster). Das hohe Dach (etwa 31 Schuh = 8,92 m) weist drei Reihen zu je 4 Gauben auf. Der Dachraum war offenbar als Tabakspeicher gedacht. Das Haus des Fabrikmeisters an der Stadtmauer hatte zwei Stockwerke und ein Mansardendach. Die Stadtmauer bildete die Rückwand. Ein anderer Plan – ohne Datum – zeigt einen Gewölbekeller von 15 Schuh. Er war als Weinkeller gedacht.
Wie schon Eingangs erwähnt, bezog der Fabrikmeister bzw. Oberschaffner Wilhelm Anton Thollaeus als erster Mieter das neue Haus an der Stadtmauer. Aber schon nach kurzer Zeit schrieb er am 13. 7. 1725 an das Domkapitel, seinen Dienstherren: „Hat sich es nun etlichemal ergeben, daß in dem neu erbauten fabric-Haus, welches ich dermahlen als meine wohnung bezogen, da es auch nur geringe Regen tut, das Wasser von den Dächern hin und wieder gleich in das Haus, Küche, ja Zimmer selbsten eindringt und dieses etwa zu hindern wäre, wenn rings umher Kandeln geführet, mithin das Wasser von denen Mauern abgehalten werde und dies um so mehr, inmaßen das Pflaster dem Haus und Zimmern gleich ist, so sonsten billig tiefer sein sollte.
Zu etwaiger beliebender remedur [Abhilfe] dann das alte bley, so von denen ruinierten Kandeln auf dem Dom aufgehoben worden, hierzu füglich employret [verwendet] werden könnte, vornen am Haus aber und wo es keine Kehlen, mit blechenen Kandeln geholfen werden mögte. Zudem, weilen ernannte Wohnung tief und die Mauern doch schon über 2 Jahr aufgeführt und stehen tuen, jedennoch unten die feuchtigkeit beständig ausschlaget, wäre meine unterthänige bitte mir zu gestatten, daß etwa eine Verkleidung von bordt [Holzverkleidung] ad 4 oder 5 schuh an der Mauer oder Zimmern des unteren Stockwerks gemacht werden dörfte.“
Des Fabrikmeisters Klagen wurden am 20. 7. 1725 besprochen. Ob sich etwas änderte, scheint fraglich, denn am 30. 7. 1727 schrieb Thollaeus: „daß ich, so lang die hohe Gnade habe, die mir gnädig angewiesene Wohnung zu gaudiren [sich zu erfreuen] Jahr aus, Jahr ein, so wohl winters als auch sommers, beständige Krankheiten darinnen befinden. Ja, gar wenig Täge benannt werden können, worinnen nit eins oder das andere von meinen Hausgenossen unpäßlich gewesen. Da ich nun diese fatalität, wie auch Jedermann, so der wohnung kundig, von nichts anderem abnehmen kann, als daß alles zu tief liege, allwohin von dem oberen größeren Gebäu nit weniger von dem ganzen Gäßlein, aller Regen und Feuchtigkeiten zusammenziehen und noch darzuwegen, der stadt-Mauer und der Treppen auf den großen stadtTurm [Armbrusterturm], der fenster, so fort der durchstreichenden Luft beraubt seye, dahero gezwungen, meinen recours (Beschwerde) zu einem hochwürdigen DomCapitul unterthänig nehme und bitte, mir in so weit gnädig behülflich zu sein, damit ich hinkünftig mit den meinen einer gesunderen wohnung gaudiren möge.
Anerwegen dieselbe keinen hohen gefallen schöpfen werde, wann ein bedienter seinen sauer verdienten Jahrslohn nur in die Apotheken und denen Kiefferen [Zahnärzte] verwenden müsse, nit zu gedenken, daß man das ganze jahr die dienstboten krank, folglich ohne nutzen erhalten müsse. Hierüber geben augenblicklich Zeugnis die im höchsten Sommer schwitzende mauern, auch die untere Zimmer und Küchen, worinnen bey großem Regen das Wasser noch vor kurzer Zeit über schuh hoch gestanden und Krotten [Kröten] mit hinein gefletzet, deren ich selbsten des nachts um 11 Uhren aus meinem schlaf- und wohnzimmer 5 herausgeworfen, woraus selbsten abzunehmen, wie die Keller alsdann aussehen können. Noch am gleichen Tag besprach man diese Angelegenheit im Kapitel. Es war ein Fall unter vielen.“
1730 baute das Domkapitel am Bauhof weiter. Anschließend an den Speicher war ein Pfaffenschank vorgesehen. Bis zur Französischen Revolution durften die Angehörigen der vier Speyerer Stifte – Dom, Allerheiligen, St. Guido und St. German – zwischen Ostern und Pfingsten ihren Wein, den sogenannten Pfaffenwein, auch an die Bürger der Stadt Speyer frei verkaufen.
Nun wieder zu dem ungesunden Domfabrikhaus, in dem bis 1729 der Fabrikmeister Thollaeus wohnte. Neuer Mieter wurde der Domvikar Mauderer. Nach dem Protokoll des Domkapitels vom 14. 11. 1732 wurde der Domschulmeister samt seiner Schul aus der Mitte des Vicarienhofs [heute Bischöfliches Palais] in eben dieses „Hauß translocirt“ [umgezogen]. Nach der Fabrikrechnung von 1737 wurde die Schulstube „nach der hand aus diesem Hauß in den an den Bauhof anschließenden Flügel verlegt“, offenbar in den neuen Pfaffenschank. 1792 benutzten der Domdekan von Hohenfeld und der Domsänger von Hacke den Domspeicher. Jeder von ihnen zahlte bis dahin 10 fl Miete.
Wie schon zu Anfang erwähnt, befand sich 1501 eine Abflußrinne (Abflußgraben) zwischen dem Deutschen Haus und dem späteren domkapitularischen Bauhof, die immer wieder zu Streitereien Anlaß gab. 1512 wohnten Herr Lenhart und Herr Eucharius, „plebanus S. Crucis, in der gegend, wo der graben zwischen dem jetzigen Bauhof und dem teutschen Hauß ablauft“.
Nach dem Protokoll des Domkapitels von 1675 bewohnte Herr von Roltzhausen „das Hauß beym Fischerthörlein um einen jährlichen Zinß, daß solches neben dem hof zum Kranch gelegen seye, und daß aus dem hauß zum Rabenstein einige fenster in den garten der curiae zum fischerthörlein gegangen“. Nach dem Protokolleintrag vom 27. 11. 1682 weigerte sich der „teutsche-Hauß Keller, den ablaufgraben zwischen diesem und dem teutschen Hauß säubern zu helfen“. Die Protokolle des Kapitels vom 1. und 22. 2. 1683 und vom 24. 1. 1684 führen den Beweiß, daß „Dominus Custos de Rolzhausen dessen reparation öfters urgirt [urgiert, gedrängt] und daß man endlich resolvirt habe, solchen [Graben] auf Kosten der Domfabrik vornehmen zu lassen“.
Vom 5. 10. 1726 ist eine Aktennotiz (mit vielen Verbesserungen) – vermutlich von der Hand des Domfabrikmeisters – erhalten geblieben. Es heißt darin: „damit der Dohl zwischen dem fabrik-Hof und Teutschen hauß geräumet werden möge, um dadurch schaden, so das allzuviele gewässer bei regen und winters Zeiten denen gebäuen zufüge, abzuwenden. Daher bittet er, dem Verwalter des Deutschen Hauses einen Extractu protocollorum zu communiciren, damit er die nötige remonstration [Gegenvorstellung] bey seiner gnädigen Herrschaft thuen, sofort den nötigen Verhaltungsbefehl einholen könne. Inmittelst aber, weilen jedesmal bey einfallendem Regenwetter das Wasser von der gaßen in den Hof meiner Wohnung und alsdann in den Haußkeller haufenweis sich ergießet, also daß ich dadurch an den Weinfässern wegen verfaulender Reifen wirklichen schaden erlitten, ohne zu gedenken, daß die beständige feuchtigkeit denen fundamentis schädlich und Krankheiten verursache. Er bittet, den Dohl zu reinigen, was dem Wasser zu seinem Ablauf verhilflich sein dürfte, inmaßen bey dermaliger saison nicht anders als Regenwetter und etwan auch bald schnee zu erwarten, wodurch der schaden vergrößert werden würde.
Zweydens ist durch das beständige Regenwetter, das ganze Jahr hindurch das Fuhrwesen am Obertor des Bauhofs, die straß oder am bauhof jeweilen gar nit zu passieren, also daß der obere Eingang des bauhofs durch koth und der untere [Eingang] durch das gewässer beschwerlich gemacht wird. Wäre also mein underthäniger, doch ohnmasgeblicher Vorschlag, wann neben, am bauhof herauf, etwa 3 oder 4 schuh und dann über den weg 8 oder mehr schuhe ein pflaster gefiihret und damit das wasser abgeleitet werden könne.
Drittens, wann im bauhof entweder oben, von dem vielen und langen gedäch [des Speichers] durch ein Candel, der untere [Eingang] durch ein abhangendes pflaster das Wasser nit benehmen [aufhalte], sondern dasselbe beständig zu einer zeitlichen Fabricmeisterswohnung zur Tiefe abschießen muß … So geschieht dieses zu schaden des gebäues und verbleibet nach wie vor eine ungesunde und schädliche Wohnung“.
Am 16. 6. 1732 erhielt der Oberschaffner bzw. Fabrikmeister Thollaeus vom Domkapitel den Befehl „daran zu seyn, daß der zwischen dem Bauhof und des Herrn von Greiffenclau behaußung [in der Großen Pfaffengasse] der hier beständig vorhandene Sumpf und das Gewässer durch einen ablauf geführet und wann dieses anderst nicht geht, als durch ein neu zu machendes Pflaster zu wege zu bringen seyn mögte, solches fordersamst gemacht werde und zu dem ende dann derselbe stein und sand dazu gehörigen orts zu begehren gewiesen wird“.
1769 schrieb der domkapitularische Archivar Loebel folgende Notiz: „die Rinne oder Kandel, zwischen dem Bauhof und dem Teutschen Hauß hat die Statt dahier von dem oberen Eck des Teutschen Haußes an bis hinunter zum Fischer-Thurm [Armbrusterturm] auf ihre eigene Kosten frisch mit Pflastersteinen einfassen lassen, so welches mir der wirklich daran in Arbeit gestandene Statt-Pflästerer im Vorbeygehen auf mein Befragen eröffnet hat, Speyer, Donnerstags d. 12. Octobris, vormittags um 8 Uhr 1769, Loebel“.
Am 25. 8. 1769 richtete der Rat der Stadt Speyer ein Schreiben an das Domkapitel: „Euer Hochwürden und Gnaden ist schon bekannt, was massen unsere Stadtmauer an dem Hauße des Domcapitularischen Schulmeisters Jäger durch dessen Mistpfuhl schadhaft und dahero von denenselben, dem vernehmen nach, die Reparatur schon resolvirt worden. Da wir nun aber seithero in weitere Erfahrung gebracht, daß gedachter Schulmeister den Mistpfuhl vom Orte noch nicht weggeschafft habe, mithin weder die Reparation füglich geschehen kann, noch wann sie auch schon vollkommen geschehen wäre, von einigem Bestand seyn könnte. Der Rat bittet daher gedachten Schulmeister gemessenst anzubefehlen, daß er seine Dungstatt an einen anderen schicklicheren Ort verlegen möge. Die wir übrigens zu Erweisung freundnachbarlicher Gefälligkeiten bereit, verharren Euer Hochwürden und Gnaden.“ Noch am gleichen Tag wurde die „Mistpfuhl“-Angelegenheit im Kapitel verhandelt. Ob sich viel änderte, ist nicht bekannt – und eher fraglich.
Im Juli 1794 – das Domkapitel war wieder vor den Franzosen geflohen – ließ der Rat der Stadt Speyer den domkapitularischen Keller sichern, d. h., er ließ den Kellerhals zumauern, damit die französischen Soldaten nicht an die im Keller gelagerten Weinfasser herankamen. Es war aber nur eine Maßnahme von kurzer Dauer. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der domkapitularische Bauhof als Nationaleigentum zu Gunsten der französischen Republik versteigert.
Fritz Klotz, Speyer

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