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Schonwald wird zum Vogelschutzgebiet

07.12.05 (Reilingen)

Gemeinderat stimmt der Aufnahme in das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 zu / Vor allem der Ziegenmelker soll geschützt werden
Mit dem europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. Hierfür sind nach der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) ausgewählte Lebensräume von europäischer Bedeutung aus verschiedenen Regionen miteinander zu verknüpfen. Bereits im März 2001 hatte das Land Baden-Württemberg der Europäischen Kommission im März 2001 für das Natura 2000-Netzwerk Gebiete gemeldet, darunter auf Reilinger Gemarkung der Schonwald im Bereich „Reilinger Eck“. Da die damaligen Vorschläge nach EU-Ansicht jedoch nicht ausreichend waren, wurde 2004 der Staatswald „Lußhardt“ zwischen Reilingen und Karlsdorf sowie der Kraichbach nachgemeldet.
Wie Bürgermeister Walter Klein in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu diesem Projekt erklärte, habe die EU-Kommission
zwischenzeitlich zudem festgestellt, dass die bisherigen Meldungen auch hinsichtlich der Vogelschutzgebiete unzureichend gewesen seien. Um die Lücken im Schutzgebietsnetz zu schließen, müssten jetzt von den Bundesländern weitere Gebiete nachgemeldet werden.
„Als Nachmeldung wurde der Wald der Schwetzinger und Hockenheimer Hardt vorgeschlagen“, teilte das Gemeindeoberhaupt mit und nannte auch sofort die Begründung für diese Entscheidung. „In der Hardt sind über 20 Prozent des baden-württembergischen Bestandes des Ziegenmelkers beheimatet.“ Und da dieser Vogel zu den gefährdeten Arten zähle, käme dem Waldgebiet eine „überragende Bedeutung“ zu.
Die Ratsmitglieder wollten in diesem Zusammenhang natürlich die möglichen Auswirkungen für die Reilinger Gemarkung wissen.
Bürgermeister Klein teilte dazu mit, dass die Ausweisung des Vogelschutzgebietes häufig Planungen und die Zulassung von Projekten verhindere. Damit dürften Eingriffe nur erfolgen, wenn sie dem Gemeinwohl dienen und der Schutzzweck nicht beeinträchtigt würde.
„Selbst wenn eine Maßnahme nicht verträglich ist, kann sie mittels einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden,“ führte Klein weiter an und nannte die Wasserförderung als mögliches Beispiel.
Nach Auskunft der Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises sei auch weiterhin das Befahren der Waldwege durch Berechtigte möglich. Auch der Bau oder Ausbau von landwirtschaftlichen Wegen oder Radwegen sei wie bisher zulässig.
„Da der Reilinger Wald bereits teilweise als Schonwald ausgewiesen ist, wird es weitergehende Einschränkungen nicht geben“, so Klein abschließend.
Für den Reilinger Gemeinderat war somit kein Grund gegeben, der Aufnahme der Schwetzinger und Hockenheimer Hardt als Vogelschutzgebiet in die europäische Naturschutzkonzeption NATURA – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Forstverwaltung – die Zustimmung zu verweigern.

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