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* Sprudelnde Gewerbesteuer sorgt für neues Allzeithoch

25.07.07 (Altlußheim)

Optimismus bei den Gemeindefinanzen für 2007 / Bürgermeister Hartmut Beck legt Haushaltszwischenbericht vor / „Bärlach“-Problematik kommt zu gutem Ende
Mit einem optimistischen Blick in die finanzielle Zukunft der Gemeinde Altlußheim entließ Bürgermeister Hartmut Beck die Ratsmitglieder nicht nur in die verdiente Sommerpause, sondern sorgte während der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstagabend auch für gute Stimmung am Ratstisch. Der Haushaltszwischenbericht für das Jahr 2007 wurde von allen Fraktionen positiv aufgenommen, waren die ermittelten Zahlen doch teilweise mehr als erfreulich. Die gute konjunkturelle Entwicklung lässt sich auch in der Rheingemeinde an der Gewerbesteuer ablesen: Hatte diese bereits 2006 eine Rekordhöhe von 2,3 Millionen Euro erreicht, sorgte diese kommunale Steuer bereits zum Ende des ersten Halbjahres für ein neues Allzeithoch. „Mit fast 2,74 Millionen Euro wurden die Jahreserwartungen von rund 1,8 Millionen Euro bereits jetzt weit übertroffen“, so der Bürgermeister. Bei aller Freude müsse man aber bedenken, dass es bis zum Jahresende noch Rückschläge geben könne. Außerdem erhöhe sich durch die unerwartet hohe Gewerbesteuer die entsprechende Umlage um rund 200000 Euro auf 597000 Euro. Angesichts dieser hohen Summe erinnerte Beck daran, dass von der Gewerbesteuer letztendlich nur 20 bis 25 Prozent in der Gemeindekasse als verwendbare Einnahmen auch verbucht werden könnten. Zugleich verteidigte er den vorsichtigen Ansatz im Jahreshaushalt: „Gerade die Gewerbesteuer ist starken Schwankungen unterlegen.“
Da das Steuerkommen im Land bereits derzeit um 150 Millionen über dem Haushaltsansatz liegt, erwartet Hartmut Beck für Altlußheim auch einen weitaus höheren Anteil an der Einkommenssteuer als geplant. „Mit der Nachzahlung für das Vorjahr könnten Mehreinnahmen von 123000 erzielt werden.“ Die finanzielle Entwicklung sei noch erfreulicher, so das Gemeindeoberhaupt weiter, habe sie doch die geplante Kreditaufnahme von 1,1 Millionen Euro bisher nicht erforderlich gemacht. Außerdem konnte auf die geplante Entnahme aus der Rücklage im ersten Halbjahr verzichtet werden. „Sollte die wirtschaftliche Entwicklung auch weiterhin so positiv verlaufen, dürfen wir uns sogar auf eine satte Zuführung zur Rücklage freuen.“
Zufriedenheit herrschte am Ratstisch im Sitzungssaal des Altlußheimer Rathauses aber auch in Sachen Bebauungsplangebiet „Bärlach“. Alle Fraktionen waren mit Bürgermeister Beck der Meinung, dass man froh sei, dass sich endlich was tue – „und das Ganze zu einem guten Ende kommt!“
Hintergrund ist die Absicht der Gemeinde, die im „Bärlach“ gelegenen Flurstücke im Rahmen eines inzwischen erstellen Bebauungsplanes als Wohngebiet zu erschließen. Damit wird ein bisher eher rechtsloser Zustand in dem idyllisch gelegenen Wohngebiet mit seiner kleinen Seenlandschaft legalisiert. So haben bestehende Gebäude Bestandsschutz und werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
Nach dem vom Gemeinderat einstimmig angenommenen städtebaulichen Vertrag wird die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit ihren Tochtergesellschaften nicht nur für die Versorgung des Wohngebiets zuständig sein, sondern auch die komplette Erschließung des „Bärlachs“ vornehmen. Dies bedeutet, das die EnBW nicht nur für die Energielieferung zuständig sein wird, sondern auch alle Tiefbau- und Straßenarbeiten übertragen bekommen hat. Der Anschluss an die Wasserversorgung wird ebenso erfolgen wie an das Abwassernetz, außerdem werden Breitbandkabel, Telefon-, Strom- und Gasleitungen verlegt.
Für die Gemeinde Altlußheim hat diese Art der Erschließung den Vorteil, die Arbeiten nicht vorfinanzieren zu müssen. Kosten entstehen – mit Ausnahme für die gemeindeeigenen Grundstücke – keine. Mit der Abnahme der Erschließungsanlagen gehen sogar deren Besitz und Nutzung auf die Gemeinde über. Die muss dann im Gegenzug die Baulast, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der neu erstellten Anlagen übernehmen. Die EnBW wird zur Refinanzierung ihrer Investitionen mit den Grundstückeigentümern abrechnen und separate Verträge zur anteiligen Kostenbeteiligung abschließen. (og)

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