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Alles Wasser – oder was?

27.09.06 (Altlußheim)

Neue Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenzen im Wasser- und Abwasserbereich / Wassergebühren bleiben stabil / Keine Einigung bei öffentlichen Sitzbänken: Holz, Kunststoff oder Stahl? / Bauanfragen
Hatte bereits die Jahresrechnung 2005 am Altlußheimer Ratstisch für zufriedene Gesichter gesorgt (wir berichteten), konnte auch der Jahresabschluss des Wasserwerks die Mienen nicht trüben. Bei einer Bilanzsumme von 566 712,73 Euro wurde im Jahr 2005 nämlich ein Jahresgewinn von 11 655,58 Euro erwirtschaftet. Dieser soll nach Aussage von Bürgermeister Hartmut Beck erneut zur Tilgung eines noch immer bestehenden Verlustvortrags verwendet werden. Die erwirtschaftete Konzessionsabgabe in Höhe von 30 328,14 Euro werde dagegen der Gemeindekasse gutgeschrieben.
Dank des guten Rechnungsergebnisses müsse, so das Gemeindeoberhaupt weiter, die Wassergebühr in Altlußheim nicht erhöht werden. Damit seien diese seit 2003 stabil. Man könne davon ausgehen, dass diese auch noch einige Zeit konstant bleiben würden, zeigte sich Beck zuversichtlich.
Geändert werden müsste aber die Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenzen im Wasser- und Abwasserbereich. Die letzte Berechnung stamme aus dem Jahr 1992 und könne nicht mehr überarbeitet werden. Daher sei die Allevo-Kommunalberatung mit der Neufassung einer Globalberechnung beauftragt worden.
Die inzwischen ermittelten Beitragsobergrenzen würden, so Beck weiter, „bedeutend“ über den derzeitigen Beitragssätzen liegen. Als Folge seien der Wasserversorgungsbeitrag und der Abwasserbeitrag zu ändern, was zugleich auch eine Änderung der kommunalen Wasserversorgungs- und Abwassersatzung notwendig machen würde.
Im weiteren Verlauf der ausführlichen Begründung der Veränderungen verloren nicht nur die Zuhörer so langsam den Überblick. Auf die Nachfrage aus dem Gemeinderat, ob diese Vorgehensweise denn auch notwendig sei, verwies der Bürgermeister auf gesetzliche Vorschriften – obwohl auch er gerne auf das Verlesen der Textpassagen verzichtet hätte. SPD-Sprecher Dieter Hoffstätter löste am Ende die besorgte Verwirrung ob der genannten Kostensätze dann in der einfachen Feststellung auf, dass sich für alle Altlußheimer, die bereits einen Wasseranschluss haben, nichts ändern wird. Lediglich bei noch zu erschließenden Baugrundstücken würden die zukünftigen Beitragsbescheide einmalig einen höheren Betrag als bisher ausweisen. Dank dieser klaren Aussage wurde die Zustimmung des Gemeinderats zur Neufassung der Globalberechnung dann im Zuhörerraum auch mit einer entsprechenden Erleichterung aufgenommen. Was auch für die folgenden Abstimmungen des Gemeinderats über die Neufassungen der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung galt, da die bisherigen Wassergebühren schließlich nicht verändert wurden. Interessant war aber der Hinweis von Bürgermeister Beck, dass mit der geänderten Satzung zugleich auch der bisherige Benutzungszwang zum Wasserbezug aufgehoben werde. Damit werde es möglich, den Gartenbereich durch einen eigenen Brunnen zu bewässern. „Die Grundwasserentnahme zur eigenen Grundstücksbewässerung wird damit legalisiert.“
Keine Entscheidung konnte der Altlußheimer Gemeinderat dagegen bei der Beschaffung von Sitzbänken für den Friedhof und den Ortskern treffen. Während Bürgermeister Beck die Zweckmäßigkeit von Sitzbänken in Stahlausführung wie bereits im Rathaushof stehend betonte, sprachen sich Ratsmitglieder quer durch alle Fraktionen dafür aus, für den Friedhof – „wegen der besseren Wärme“ – doch lieber Holzbänke aufzustellen. Und andere Stimmen machten sich zudem dafür stark, doch auch Bänke aus Kunststoff in die Überlegungen mit einzubeziehen. Auch wenn deren Anschaffung bald vom Tisch war, gab es Unklarheiten über die Kosten von Holzbänke sowie deren Ausführungen aus Tropen- oder heimischen Holz. Also wurde nach längerer Diskussion der Tagesordnungspunkt vertagt und die Entscheidung über die Beschaffung von Sitzbänken in die kommende Gemeinderatssitzung vertagt.
Nicht verschoben werden mussten dagegen die Beschlussfassungen über eingereichte Bauanträge, Bauvoranfragen oder Befreiungen von geltenden Vorschriften des Bebauungsplanes. Diesen wurde dann, bis auf einen Fall, auch einstimmig zugestimmt. Letztendlich auch den angestrebten Änderungen im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Altreut“.

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