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Fördermittel auch für private Investitionen im Sanierungsgebiet

23.02.01 (* Lokalreporter-Archiv)

Ab sofort dürfen sich die Eigentümer von Wohnungen und Häuser im Viertel zwischen der Dreikönigs- und Wildemannstraße sowie Mannheimer- und Hebelstraße bei Gebäudemodernisierungen und –instandsetzungen auf öffentliche Fördergelder freuen. Einstimmig beschloss der Schwetzinger Gemeinderat während seiner Sitzung am Donnerstagabend, die vom Land Baden-Württemberg bewilligten Fördermittel für das Sanierungsgebiet Quartier II nicht nur für die anstehenden Neuordnungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich, sondern auch für Zuschüsse an modernisierungswillige private Gebäudeeigentümer zu verwenden.
Dieser Schritt sei, so Oberbürgermeister Bernd Kappenstein, durch die Aufnahme des Sanierungsgebiets Quartier II in das Landessanierungsprogramm möglich geworden. So stehe Schwetzingen für diesen Bereich zunächst einmal ein Förderrahmen von 4,3 Millionen Mark zur Verfügung. Nachdem der Gemeinderat im Dezember 2000 die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen beschlossen habe, könnten ab sofort, so der OB weiter, auch die Modernisierung und Instandsetzung von privatem Eigentum gefördert werden. Die Förderung privater Bauvorhaben erfolge durch das Gewähren eines Kostenerstattungsbetrages. Grundlage für dessen Berechnung sei eine fachmännisch erstellte Kostenschätzung.
Alle Fraktionen waren sich einig, den Kostenerstattungsbetrag bei Gebäuden mit Wohnnutzung auf 30 Prozent, bei Häusern mit gewerblicher Nutzung auf 25 Prozent festzusetzen. Außerdem kann zur Förderung ökologischer Einzelmaßnahmen ein Zuschlag von bis zu fünf Prozent gewährt werden. Begrenzt wurde der gesamte Kostenerstattungsbetrag auf maximal 150.000 Mark, wobei in besonders begründeten Ausnahmefällen dem Technischen Ausschuss das Recht zugesprochen wurde, im Einzelfall Abweichungen zuzulassen.
Im weiteren Verlauf der öffentlichen Sitzung stimmte das Stadtparlament dem Bebauungsplan „Siedlerstraße östlicher Teil“ ebenso zu wie dem Bebauungsplan „Rheintalstraße östlicher Teil“. Auf einer Fläche von 2,6 Hektar kann jetzt in beiden Baugebieten durch eine Bebauung in zweiter Reihe neuer Wohnraum für rund 200 Personen geschaffen werden. Berücksichtig wurde bei der Entscheidung am Ratstisch auch die Anregung eines Anwohners, der eine Erhöhung der überbaubaren Grundfläche von 70 auf 85 Quadratmeter vorgeschlagen hatte.
Auf Zustimmung stieß beim Gemeinderat aber auch die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schwetzingen. Wie der Hauptamtsleiter Jürgen Feilhauer erläuternd ausführte, regele die Hauptsatzung vor allem die Aufgabenabgrenzung zwischen dem Gemeinderat, den einzelnen Ausschüssen und dem Oberbürgermeister.
Bei der vorgelegten Neufassung wurden neben der Anpassung an die neue Mustersatzung des Gemeindetags hauptsächlich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Außerdem werden bereits die Eurobeträge genannt, die zum 1. Januar 2002 die DM-Beträge ersetzen werden.
Gestärkt wird in der geänderten Hauptsatzung vor allem die Stellung des Technischen Ausschusses bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben. Eingefügt wurde auch eine Regelung für die Vertretung der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co KG sowie der Stadtwerke Schwetzingen Verwaltungs-GmbH.
Abschließend stimmte der Gemeinderat noch zwei Verträgen zwischen der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co KG  und der Stadt Schwetzingen und sowie mit dem städtischen Eigenbetrieb Bellamar zu, um die internen Verrechnungs- und Dienstleistungspauschalen festzulegen. (ara)

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