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Gemeinderat erhöht Grund- wie auch Gewerbesteuer

11.10.05 (Reilingen)

Zum Teil deutliche Erhöhung der Friedhofsgebühren / Auch zukünftig keine politischen Artikel im Amtsblatt
Um die Finanzkraft der Gemeinde Reilingen in den kommenden Jahren wenigstens ein bisschen zu verbessern, sprach sich der Gemeinderat während seiner öffentlichen Sitzung im Bürgersaal am Montagabend bei nur zwei Gegenstimmen dafür aus, in der Spargelgemeinde ab dem 1. Januar 2006 die Grundsteuer um 20 Prozent-Punkte auf 320 Prozent sowie die Gewerbesteuer um 10 Prozent-Punkte auf 340 Prozent zu erhöhen. Bürgermeister Walter Klein bedauerte, gerade zu diesem Zeitpunkt die Hebesätze zu erhöhen, erinnerte aber zugleich daran, dass diese beiden einzigen kommunalen Steuern letztmals zum 1. Januar 1995 angehoben wurden. Als weiteren Grund für die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer nannte er die Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Mittel aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg. „Als finanzschwache Gemeinde erhalten wir für Investitionsmaßnahmen regelmäßig Mittel aus dem Ausgleichsstock.“ So seien allein in den Jahren 2004 und 2005 für die Baumaßnahmen am Feuerwehrhaus, an der Kaichbachbrücke sowie für den Neubau des Oberlin-Kindergartens rund 768 000 Euro nach Reilingen geflossen.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus dem Ausgleichstock aber sei, dass die Gemeinden ihre eigenen Einnahmequellen angemessen nutzen. Außerdem würden die Richtlinien bei den Realsteuern bestimmte Mindesthebesätze voraussetzen. „Werden die Hebesätze nicht den Vorgaben der Ausgleichsstockrichtlinie angepasst, führt dies automatisch zur Kürzung künftiger Zuschüsse in Höhe der nicht genutzten eigenen Steuereinnahmen“, so der Bürgermeister. Auch die Erhöhung der Steuersätze vor elf Jahren sei aus dem gleichen Grund erfolgt.
Durch die Erhöhung der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer erhofft Walter Klein Mehreinnahmen von rund 62 000 Euro für die Gemeinde Reilingen. Bezogen auf einen Hektar Ackerfläche bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von 0,62 Euro. Die Eigenheimbesitzer müssen ab 2006 für Einfamilienhäuser 18,77 Euro mehr bezahlen, für ein Zweifamilienhaus 28,43 Euro. Und für eine Eigentumswohnung müssen 5,19 Euro mehr als bisher an die Gemeindekasse überwiesen werden.
Teurer wird in Reilingen aber nicht nur der Grundbesitz, auch die Friedhofsgebühren wurden vom Gemeinderat am Montagabend zum Teil recht deutlich erhöht. So steigen die Gebühren für ein Tiefgrab bei Erstbelegung von 900 auf 1200 Euro, bei einem Reihengrab von 600 auf 800 Euro. Ein Urnenreihengrab kostet mit 300 Euro auch 100 Euro mehr als bisher. Und wer ein Urnenwahlgrab wünscht, in dem aber bis zu vier Urnen beigesetzt werden können, hat zukünftig anstatt 300 Euro stolze 1 500 Euro dafür zu bezahlen. Recht moderat erhöht wurden dagegen die Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle. Dafür sind zukünftig 200 Euro zu bezahlen, bisher waren dies noch 175 Euro. Mehr Geld bekommt ab 2006 auch der Harmoniumspieler (27 Euro), die Gebühren für die Leichenträger verändern sich jedoch nicht (30 Euro pro Leichenträger).
Rein wirtschaftlich betrachtet bringt somit eine Beisetzung im Tiefgrab der Gemeindekasse zukünftig 297 Euro mehr ein als bisher. Folgt man den Fallbeispielen in der Sitzungsvorlage des Gemeinderats, dann dürfte eine Urnenbeisetzung mit Trauerfeier 132 Euro mehr erwirtschaften, eine Beisetzung im Reihengrab 200 Euro und eine Urnenbeisetzung im Urnenwahlgrab mit Trauerfeier gar 1 232 Euro (wobei in diesem Grab noch bis zu drei weitere Urnen beigesetzt werden können).
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2006 für den Reilinger Gemeindewald und die damit verbundene Übernahme eines zu erwartenden Defizits von 9 500 Euro ebenso einstimmig genehmigt wie die Entschädigung der Wahlhelfer zur Landtagswahl 2006, die 40 Euro ausbezahlt bekommen werden. Keine Mehrheit bekamen dagegen die Anträge und Vorschläge der Freien Wähler und der FDP-Gemeinderäte bezüglich der Anpassung beziehungsweise Aufhebung der bisher geltenden inhaltlichen Beschränkungen der Amtsblattbeiträge von Parteien und politischen Gruppierungen.

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