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Kurzzeitparken kurbelt Kreativität über Gebühr an

28.04.05 (Altlußheim)

Gemeinderat: Alle Fraktionen und Verwaltung mit eigenen Vorschlägen / Vorschlag geht in Bürgeranhörung / Ziel: Handel fördern
Recht turbulent, dabei aber immer politisch korrekt und menschlich fair, ging es während der öffentlichen Sitzung des Altlußheimer Gemeinderats zu, die am Dienstagabend im Bürgersaal des Rathauses stattfand. Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Ortsmitte sorgte für eine angeregte und intensive Diskussion am Ratstisch – und dies, obwohl sich der Verwaltungsausschuss bereits ausführlich mit diesem Thema befasst und seine klare Empfehlung für eine Gemeinderatsentscheidung abgegeben hatte.Bürgermeister Hartmut Beck zeigte sich zwar verwundert ob der erneuten Diskussionsbereitschaft im Ratsgremium, gab aber Matthias Steffan dann die Gelegenheit, den Antrag der FWV-Fraktion vom 6. Oktober 2003 den zahlreichen Zuhörern vorzustellen. Steffan stellte fest, dass es das erklärte Ziel seiner Fraktion sei, durch Schaffung von Kurzzeitparkplätzen günstigere Rahmenbedingungen für den Altlußheimer Einzelhandel zu schaffen. „Die Geschäfte können dann zu den Öffnungszeiten unkomplizierter mit dem Pkw erreicht werden“, sah Steffan in flexiblen Parkräumen eine größere Attraktivität für die innerörtliche Geschäftswelt.
Während das der ganzen Diskussion zu Grunde liegende Marketingkonzept des Einzelhandelsverbandes Nordbaden für Altlußheim eine durchgängige Parkscheibenregelung von einer Stunde empfahl, schlug Dieter Hoffstätter für die SPD-Fraktion vor, sich doch auf eine Parkzeitbegrenzung von zwei Stunden zu einigen. Für die CDU hatte Kay Schweikert postwendend den Vorschlag parat, sich für generell eine Stunde auszusprechen, dafür aber die Parkplätze mit Parkscheibenregelung in der Rheinhäuser Straße zu reduzieren. Um die Meinungsvielfalt zu komplettieren, brachte Bürgermeister Beck den Vorschlag der Gemeindeverwaltung, der für die komplette Rheinhäuser Straße eine Zwei-Stunden-Regelung, für die restlichen Straßen ein einstündiges Beparken vorsah.
Schon einmal im Dickicht der Vorschläge gefangen, wollten die Ratsmitglieder schließlich keine Abstimmung en bloc, sondern zunächst eine Entscheidung für die einzelnen Straßenräume finden und diesen dann die entsprechenden Parkzeiten zuweisen. Das „Geschachere“ um die Kurzzeitparkplätze ging somit in einen Abstimmungsmarathon über, bei dem es, je länger er dauerte, immer schwieriger wurde, den Überblick zu behalten.
Und als schließlich die Entscheidung über die Parkzeiten getroffen werden sollte, gab es am Ratstisch betroffene Gesichter und im Zuhörerraum so manches Kopfschütteln: Keiner der Vorschläge von CDU, SPD, FWV und Gemeindeverwaltung hatte die Mehrheit des komplett anwesenden Gemeinderats erhalten.
Erst eine weitere Abstimmung brachte schließlich die Grundlage für die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in Altlußheim. Ob diese dann auch so verwirklicht werden können, wird von einer Bürgeranhörung abhängen, zu der alle betroffene Anwohner und Gewerbetreibende eingeladen werden sollen. Erst dann nämlich soll im Gemeinderat endgültig der Beschluss gefasst werden.
Nach dem gefundenen Kompromiss vom Dienstagabend sollen in der Rheingemeinde jedenfalls folgende Bereiche zu Kurzzeitparkplätze umgewidmet werden: In der Rheinhäuser Straße von der Hauptstraße bis zur Kirche und auf den gegenüberliegenden Straßenseite bis zum „Brunnen“. In der Schulstraße werden vor dem Rathaus vier Parkscheibenparkplätze eingerichtet, in der Friedrichstraße alle Parkplätze auf der Apothekenseite von der Hauptstraße bis zur Hofeinfahrt. In der Mühlstraße wird es fünf Senkrechtparkplätze sowie vier Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite geben. Dafür entfallen die bisherigen Kurzzeitparkplätze im Bereich der Sparkasse.
In der Hauptstraße gilt die Kurzparkzone vom ehemaligen Eisel bis zur Hausnummer 84 sowie weiter von der Mühlstraße bis zur Hausnummer 116. Und auf der anderen Straßenseite wird es schließlich befristete Parkplätze bis zur Einmündung der Hockenheimer Straße geben. Aber immer unter der Voraussetzung, dass auch die Anwohner und Gewerbetreibenden zustimmen.

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