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Nun doch Förderung kirchlicher Freizeiten

27.07.06 (Altlußheim)

Gleichbehandlung der Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen und Kirchen / Spendenannahme auf gesetzliche Basis gestellt / Gemeinderat beschließt neuen Konzessionsvertrag mit der EnBW Regional AG
Durch eine Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wurde die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die Kommunen erstmals auf eine landesrechtliche Grundlage gestellt. Dies bedeute, so Bürgermeister Hartmut Beck während der letzten Sitzung des Altlußheimer Gemeinderates vor der Sommerpause, dass ab sofort die Einwerbung und die Annahme von Spenden zu Gunsten der kommunalen Aufgabenerfüllung nicht nur gesetzlich zulässig, sondern sogar erwünscht seien. Gerade in der Rheingemeinde ist man im Vorfeld des Radrennens aus Anlass der Jubiläumsfeierlichkeiten „200 Jahre Zugehörigkeit zu Baden“ froh, aus der bisherigen rechtlichen Grauzone herausgefunden zu haben. Schließlich sind zahlreichen Sponsorengelder und Spenden zur Finanzierung des Großereignisses notwendig.
Nachdem der Gemeinderat einstimmig der Umsetzung der Richtlinien gemäß den Vorgaben des Kommunalrechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises zugestimmt hatte, machte Bürgermeister Beck dann auch sofort Gebrauch von der neuen Gesetzeslage. Er teilte dem Ratsgremium mit, dass inzwischen 4 700 Euro als Sponsorengelder sowie weitere Sachspenden eingegangen seien, was zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Zugestimmt wurde auch dem Vorschlag der ENBW Regional AG, vorzeitig einen neuen Konzessionsvertrag mit dem Stromversorger abzuschließen. Hinter diesem Vertrag verbirgt sich eine jährliche Abgabe, die die EnBW für die Nutzung der Straßen und Wege zur Verlegung von Stromleitungen an die Gemeinde Altlußheim zu zahlen hat. Bisher betrug die Konzessionsabgabe 168 000 Euro.
Weder Bürgermeister Beck als auch die Gemeinderäte sahen im vorgezogenen Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages irgendwelche Nachteile für die Gemeinde. „Die EnBW hat ihr Interesse am Neuabschluss bereits bekundet und die Zahlung der gesetzlich geregelten höchstzulässigen Konzessionsabgabe zugesagt“, verdeutlichte das Gemeindeoberhaupt. Mit Abschluss des Vertrages habe der Stromversorger jetzt eine langfristige Planungssicherheit, was letztendlich auch die Versorgungssicherheit der Altlußheimer Bevölkerung erhöhe.
Nachdem es am Ratstisch bei zahlreichen Bauanfragen und –anträgen keine Bedenken gegeben hatte, und auch einige Baumaßnahmen in den Nachbargemeinden zustimmend zur Kenntnis genommen wurden, musste vom Gemeinderat vor Beginn des nichtöffentlichen Teils der Sitzung über die Gewährung von Zuschüssen für kirchliche Freizeiten eine Entscheidung getroffen werden. In der Neureglung der Vereinszuschüsse im April 2005 war festgelegt worden, dass Kinder- und Jugendfreizeiten nur noch bei Vereinen unterstützt werden. Die Besuche von Kirchentagen, Konfirmanten- oder Kanufreizeiten werden seitdem nicht mehr durch die Gemeinde gefördert. In einem Schreiben an die Gemeinde Altlußheim fordert Esther Kraus, die Pfarrerin der evangelischen Kirchengemeinde, nun die Gleichbehandlung und –stellung der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit mit der der örtlichen Vereine.
Nach eingehender Beratung kam der Gemeinderat nun zu dem Ergebnis, zukünftig auch kirchliche Freizeiten wieder zu bezuschussen – vorausgesetzt, diese sind offen für aller Kinder und Jugendliche Altlußheims. Die SPD-Fraktion wollte sogar noch einen Schritt weitergehen und die konfessionsübergreifende Vorgabe aus den Förderrichtlinien löschen. Dies ging den anderen Ratsmitgliedern dann doch zuweit, sodass dem SPD-Vorschlag widersprochen wurde. Der bereits im Vorfeld formulierte Beschluss wurde dann trotzdem einstimmig angenommen. Dies bedeutet, dass ab sofort die Vereine und die Kirchengemeinden auf Antrag für Kinder- und Jugendfreizeiten einen Zuschuss von 1,50 Euro pro Tag und Altlußheimer Teilnehmer bekommen. Und zwar für Fahrten, die mindestens drei Tage, höchstens aber 14 Tage dauern.

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