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Verkehrssituation in der Kirchenstraße wird verbessert

14.02.12 (Reilingen)

Verkehrsgutachten 2011 im Gemeinderat vorgestellt / Wechselseitigem Halteverbot zugestimmt / Haupt- und Hockenheimer Straße bleiben Landesstraßen / Roter Heckweg wird mittels Bodenpoller gesperrt
Hatte die Parkplatzsituation in der Kirchenstraße in Reilingen bisher immer wieder mal zu teilweise gefährdenden Zuständen geführt, soll sich jetzt die Situation in diesem Bereich nicht nur entspannen, sondern auch deutlich verbessern. Vor allem Feuerwehr und DRK hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es oft schwierig und gar unmöglich sei, mit den Einsatz- und Rettungswägen die Kirchenstraße zu befahren. Erst vor einigen Tagen konnte ein DRK-Rettungswagen bei einem Noteinsatz das Haus des Patienten nicht direkt anfahren. Dieser musste dann auf der Trage zum weiter entfernt stehenden Fahrzeug gebracht werden. Für diese unhaltbaren Zustände könne er nicht mehr die Verantwortung übernehmen, machte Bürgermeister Walter Klein in der öffentlichen Gemeinderatssitzung deutlich. Das Ratsgremium hatte sich am Montagabend mit einem Antrag der Freien Wähler zu befassen, der die Erstellung eines Parkkonzeptes in der Kirchenstraße forderte. Um den Ist-Zustand in diesem Bereich zu ermitteln, hatte der Stadtplaner Christoph Bökenbrink ein Gutachten erstellt. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass es wegen der baulichen Gegebenheiten und der hohen Zahl der dort parkenden Anwohner zu deutlichen Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr und die Fußgänger komme. Die Gehwegbreiten seien vor allem für Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren oft nicht ausreichend. „Das erzwungene Ausweichen auf die Fahrbahn führt zu erhöhten Gefährdungen gerade für Kinder und ältere Menschen“, so der Gutachter. Ob des beidseitigen Parkens sei der verbleibende Fahrbahnbereich zudem für Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Müllbeseitigung häufig nicht mehr nutzbar. Nach ausführlicher Diskussion kamen die Ratsmitglieder bei nur zwei Gegenstimmen mit großer Mehrheit zu dem Ergebnis, dem Vorschlag des Stadtplaners zu folgen, in der Kirchenstraße schnellstmöglich ein absolutes Halteverbot einzurichten. Wie dieses nun umgesetzt werden soll, wird nun mit den Anwohnern abzustimmen sein. Sicher ist nur, dass es mit der Ausweisung eines wechselseitigen Halteverbotes zu einer deutlichen Verringerung des derzeitigen Stellplatzangebotes kommen wird. Dies sei aber, so sind sich die Gemeinderäte sicher, durch eine verstärkte Nutzung der hauseigenen Stellplätze auf den Grundstücken der Anwohner aufzufangen. Ergänzend dazu soll verstärkt auf die benachbarten öffentlichen Parkplätze am Franz-Riegler-Haus, in der Schulstraße und im Bereich des Rathauses hingewiesen werden. „Das Recht auf einen eigenen Parkplatz vor dem Haus gab es nie – und wird es auch zukünftig nicht geben“, so der Bürgermeister. „Und da die Autos zukünftig nur noch im Straßenraum parken dürfen, wird dies auch zu einer deutlichen Verbesserung der Situation auf den Gehwegen führen“, zeigte sich das Gemeindeoberhaupt zufrieden mit der vom Rat getroffenen Entscheidung.
Bestandteil des Verkehrsgutachten 2011 war aber auch die von der CDU-Fraktion gewünschte Abstufung der Hockenheimer Straße und Hauptstraße zu Gemeindestraßen, um in diesen Bereichen eine 30-Kilometer-Zone einführen zu können. Der Gutachter Christoph Bökenbrink gab nach intensiven Untersuchungen, Verkehrszählungen und Messungen den Ratsmitgliedern aber zu bedenken, dass die negativen Auswirkungen auf andere Ortstraßen gegenüber den Vorteilen einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Haupt- und Hockenheimer Straße überwiegen würde. So seien besonders „teilweise erhebliche Verkehrsverlagerungen“ zu erwarten. Wegen der überörtlichen Bedeutung, aber auch wegen der zu erwartenden Kosten für einen möglichen Umbau sprach sich der Reilinger Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit dafür aus, dass die beiden Straßen wie bisher Landesstraßen bleiben sollen.
Mit knapper Mehrheit wurde schließlich einem Antrag der SPD-Fraktion zugestimmt, den Roten Heckweg mittels Bodenpoller zu sperren. Damit soll der Feldweg, der verbotswidrig als Abkürzung von der Speyerer Straße in Richtung Neulußheim genutzt wird, nur noch für den landwirtschaftlichen Verkehr, Radfahrer und Fußgänger benutzbar sein.

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