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Rebellion gegen den Vater

18.05.07 (Personalia)

Heinrich V., der letzte Salier, zum König gekrönt – und im Speyerer Dom begraben
Kaum Aufsehen erregte 1086 die Geburt des späteren Kaisers Heinrich V., war doch Konrad, der ältere Sohn von Heinrich IV., für die Thronfolge vorgesehen. Aber Konrad, den Heinrich IV. 1087 zum Mitkönig krönen ließ und somit zu seinem Nachfolger bestimmte, lehnte sich gegen seinen Vater auf. Der Streit endete erst 1101 mit dem frühen Tod Konrads. Heinrich V. jedoch, erst auf einer Reichsversammlung in Mainz 1098 zum Mitkönig gewählt und am 6. Januar 1099 in Aachen gekrönt, war in vielem seinem Bruder gleich. Zwar verpflichtete er sich unter Eid, zu Lebzeiten des Vaters nicht in Regierungsgeschäfte hineinzureden, hielt sich aber nicht daran.

Sicher übertreibt das Wandgemälde im Frankfurter Römer (in der Reihe der Kaiserbilder), wenn es den letzten Salier als unnahbaren Finsterling darstellt. Aber es bleibt doch unverständlich, mit welcher Energie der Königssohn gegen den Vater vorging, mit welcher List er 1105 den Kaiser in der Burg Böckelheim gefangensetzte und dessen Abdankung erzwang – obgleich Heinrich IV. um die Zuneigung seines Sohnes flehte.
Bei seinem Romzug 1110/1111 mit einem Heer von 30.000 Mann schreckte Heinrich V. vor Gewaltanwendung auch gegenüber dem auf Frieden bedachten Papst Paschalis II. nicht zurück. Eine päpstliche Verhandlungsgruppe hatte einen Vertrag ausgearbeitet, wonach Besitzungen und Regalien (königliche Hoheitsrechte) der Bischöfe und Äbte an den König zurückfallen, andererseits der König auf seinen Einfluss bei Bischofswahl und Investitur verzichtet. Als in der Peterskirche gegen den Vertrag protestiert wurde und Tumult ausbrach, ließ Heinrich V. den Papst gefangennehmen; der König erzwang das Privileg der Investitur und die Kaiserkrönung, die am 13. April im erfolgte.
Ein ähnlich dreistes Stück leistete sich Heinrich V. gegenüber seinem früheren Kanzler, dem Mainzer Erzbischof Adalbert L, der sich den Aufständischen um Herzog Lothar von Sachsen, dem späteren Kaiser Lothar III., angeschlossen hatte. Heinrich V. ließ den Erzbischof in das Gefängnis des Trifels bei Annweiler einliefern, in dem er, wie Remling schreibt, „abmagerte bis auf die Knochen“. Die Mainzer haben den Kaiser regelrecht gezwungen, den Erzbischof freizulassen. Trotz der unguten Stimmung gegen ihn hielt Heinrich V. 1114 in Mainz glanzvolle Hochzeit mit der englischen Königstochter Mathilde.
Sein Herrschaftsstil ist oft kritisiert, aber auch gerechtfertigt worden. Das Recht des Einzelherrschers habe vor dem Recht und Anspruch der Dynastie zurückzustehen, so wird Heinrich V. verteidigt. Der Vater habe im Dauerstreit mit den Fürsten die Dynastie so oft an den Rand des Abgrunds geführt, dass der Sohn handeln musste. Doch der Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Gerade die Salier erhoben den Anspruch, Führer der Christenheit zu sein, non a papa, sed a Deo coronatus (= nicht vom Papst, sondern von Gott gekrönt9. Das heißt doch auch, Vorbild zu sein und das christliche Vater-Sohn-Verhältnis in Ehren zu halten.
Ein Verdienst freilich kommt Heinrich V. zu: der AbschluSS des Wormser Konkordats 1122 mit Papst Calixtus II. Nach diesem Vertrag, an dessen Vorverhandlungen auch der Speyerer Bischof Bruno Graf von Saarbrücken beteiligt war, verzichtet der vom Banne gelöste Heinrich V. auf die Investitur mit den kirchlichen Symbolen Ring und Stab, und er erlaubt die freie Bischofswahl. Der Papst gibt dem Kaiser zu, in Deutschland bei der Bischofswahl anwesend zu sein und im Streitfall die Entscheidung zu treffen. Damit war der Investiturstreit nicht beendet, aber zwischen Staat und Kirche ein Kompromiss geschlossen, mit dem beide Seiten leben konnten.
Mit den Fürsten allerdings tat sich Heinrich V. schwer. Sie, die zu seinem Machtgewinn wesentlich beigetragen hatten, wollten nun nicht mehr seine Hand an allen Fäden der Macht sehen; Freundschaften früherer Jahre verglühten.
Bei Heinrich V. ist vieles unter einen Hut zu bringen, auch dieses: Dem toten Vater gegenüber bezeugte er Reue und Wiedergutmachung. War dies ehrlich gemeint oder ein Taktieren im Mantel der Klugheit? Heinrich V. ließ seinen Vater an dessen fünften Todestag, am 7. August 1111, mit großem Pomp im Speyerer Dom beisetzen. Der Stadt gewährte der Kaiser „an unseres Vaters Begräbnistag“ mehrere Privilegien (Zollfreiheit und Befreiung von der Erbschaftssteuer). Der Wortlaut der „Freiheit“ – so nannte man später die Schenkungsurkunde – wurde in goldenen Lettern über das Hauptportal des Domes geschrieben.
Der kinderlos gebliebene Heinrich V. starb mit nur 39 Jahren am 23. Mai 1125 in Utrecht und wurde im Dom zu Speyer als vierter und letzter salischer Kaiser beigesetzt.
Quelle: unbekannt

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