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Plakatieren möglich – aber nicht für alle

16.10.06 (Reilingen)

Gemeinderat beschließt neue Plakatierungsrichtlinien / Vereine aus Alt- und Neulußheim sowie Hockenheim bleiben zunächst außen vor
Ab sofort gibt es in Reilingen klare Vorgaben und Spielregel für das Anbringen oder Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln, Straßenüberspannungen und Fahnen im Gemeindegebiet. Die vom Gemeinderat während seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend beschlossenen Plakatierungsrichtlinien gelten für Veranstaltungen des Rhein-Neckar-Kreises, der Metropolregion Rhein-Neckar, der Gemeinden der Landkreise Rhein-Neckar und Karlsruhe sowie der Stadt Speyer. Die bisherige Verordnung hatte lediglich örtliche Veranstaltungshinweise zugelassen. Damit kommt die Gemeinde Reilingen einem Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach, das Gemeinden die Beschränkung untersagte, nur eine Plakatierung für innerörtliche Veranstaltungen zuzulassen.
Während zukünftig die Plakatierung im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen in Reilingen allgemein zugelassen ist, gilt dieses Recht grundsätzlich nicht für Vereine aus Alt- und Neulußheim sowie Hockenheim. „In deren Richtlinien ist auch keine Ausnahme für die Vereine der Verwaltungsgemeinschaft vorgesehen“, so Bürgermeister Walter Klein. Dennoch wäre es sinnvoll, für den Verwaltungsraum Hockenheim eine gemeinsame Lösung in Sachen Plakatierung zu finden.
Nicht zugelassen ist auch die Werbung für gewerbliche Produkte und Dienstleistungen, worunter auch Gaststätten fallen, sowie Plakate für kommerzielle Veranstaltungen außerhalb von Reilingen. Lediglich die Werbung für Spargel wird während der Spargelsaison direkt an der Betriebsstätte genehmigungsfrei sein. Wie es sich aber für gute deutsche Richtlinien und Gesetze gehört, gibt es auch bei den Reilinger Plakatierungsrichtlinien zahlreiche Sonderfälle und Ausnahmemöglichkeiten. Wer also vor hat, im öffentlichen Straßenraum der Spargelgemeinde zukünftig mit Plakaten, Großwerbetafeln, Straßenüberspannungen und Fahnen zu werben oder auf sich aufmerksam zu machen, wird um eine Anfrage oder einen Besuch im Reilinger Bauamt nicht herumkommen. Und wenn es nur darum geht, dort die Genehmigungsaufkleber abzuholen, die auf den Plakaten anzubringen sind.

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