Kurpfalz Regional Archiv

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Gericht belegt Schwarzfischer mit milder Strafe

23.11.96 (Landwirtschaft & Forsten, Recht & Ordnung, Städte & Gemeinden)

Die Altlußheimer, von altersher mit dem Fischfang eng verbunden,
wehrten sich noch im 17. und 18. Jahrhundert mit Eingaben und mit
Schwarzfischerei gegen die Beschneidung der freien Fischwaid.
Während früher Jagd und Fischfang „Allmendgut“ waren und von
jedermann frei ausgeübt werden konnten, ging nach und nach nichts
mehr ohne herrschaftliche Konzession.

Entsprechende Hoheitsrechte reklamierten bereits Könige und
Landesherren ab dem frühen Mittelalter. In speziellen
Fischereiordnungen legten die Pfalzgrafen beziehungsweise
Kurfürsten alles, was mit der Fischereigerechtigkeit
zusammenhing, fest. So wurde bestimmt, daß an Sonn und Festtagen
nicht gefischt werden durfte, welche Strafe für
Vertragsverletzungen anzusetzen war bis hin zu
Pflichtversäumnissen der Zünfte und ihrer Genossen.

Über Streitigkeiten unter den Fischern und Pflichtverletzungen
gegenüber der Obrigkeit befand ein besonderes Fischereigericht,
die „Rheinruge“. Im kurpfälzischen Einzugsbereich kamen im 18.
Jahrhundert die Fischer aus bis zu 18 Orten zwischen Altlußheim,
Speyer und Hamm in Mannheim unter freiem Himmel nahe der
Rheinbrücke zusammen. Das Erscheinen aller Fischer war Pflicht,
auch für die Fischer aus dem fürstbischöflichspeyerischen Gebiet
südlich von Altlußheim und für die „Lossemer“ selbst, die ja
Exklave ein Besitz des Klosters Maulbronn und später des Hauses
Württemberg waren.

Angeführt wurden die Fischer von ihren Zunftmeistern oder
Rheingrafen, die neben dem Hofkammeramt, dem Haushofmeister, dem
Küchenschreiber und dem Zollschreiber am Vorstandstisch saßen.
Die Fischer hingegen standen um diesen Tisch herum und bildeten
den sogenannten „Umstand“. Die Fischer mußten als Zunftbeitrag 30
Kreuzer bezahlen, Ausländer, das waren alle Nichtpfälzer (also
auch die Altlußheimer), mußten hingegen zwei Gulden entrichten.
Eine Witwe, die das Gewerbe des Mannes fortführte, zahlte jeweils
die Hälfte.

Die Altlußheimer fischten damals auf den verschlungenen
Rheinarmen, in den Altwässer wie der „Silz“ oder dem
„Salmengraben“. Dabei hatten sie die Pflicht, Fische nach
Heidelberg und entsprechendes Entgelt nach Maulbronn zu liefern.
Ein Umstand, den die Altlußheimer stets mit allerlei Tricks zu
umgehen versuchten. Sie gaben die Fische lieber dorthin, wo es
auch etwas zu verdienen gab.

Im Jahre 1700 stellte sich der ertappte Fischer Heinrich Freimann
laut Niederschrift in alten Protokollen unwissend und meinte, daß
mit der Ersteigerung der Rheinwässer es den Fischern freistehe,
ihre „Ernt an End und Orten, wo wohlgefällig“ zu verkaufen.
Dieser Meinung war die kurfürstliche Hofkammer in Heidelberg aber
ganz und gar nicht und forderte daher sehr nachdrücklich den
„Markt allkier mit Fischen zu halten, damit an Fischen kein
Mangel erscheine“.

Doch nicht nur die Hofkammer ermahnte die Altlußheimer Fischer.
1707 schrieb der Zehntmeister des Klosters Maulbronn einen
ungewöhnlich geharnischten Brief an Schultheiß und Gericht
(Gemeinderat) zu Altlußheim. Darin wurden sie aufgefordert,
„sämmtlichen Fischern zu bedeuten, daß, wenn sie den Winter über
keine Fische anhero bringen wollen, man selbigen den Sommer über
den Verkauf auch nit gestatten werde“. Die Lage spitzte sich zu
und wurde vor die „Rheinruge“ getragen.

In der Verhandlung trugen die Fischer vor, daß das Dorf jahrelang
unter durchziehenden Truppen und französischen Verbänden zu
leiden gehabt hätte. Außerdem hätten die Generalität und die
Offizierskorps einen Großteil des Fischfangs durch
Fouragierkommandos abholen lassen. Die Drangsal der Besatzer sei
gar so weit gegangen, daß man sie mitunter von Haus und Hof
vertrieben habe. „Kein Fischschwanz nicht haben wir behalten
dürffen“, so die Aussage vor dem Fischereigericht. Beim Rückzug
der Franzosen seien gar 37 Nachen beschlagnahmt worden. Die
Einwohner des Dorfes seien dadurch vollends verarmt.

Das Fischereigericht hatte mit den Altlußheimer Fischern ein
Einsehen und verlangte daher von den verarmten Genossen nur den
Pachtzins für zwei Jahre, nicht jedoch ein Ersatz für die
entgangenen Naturallieferungen. Die Klagen über das verbotene
Fischen mit Fischreusen an Son und Festtagen wurde gänzlich
niedergeschlagen.

Trotzdem hatten die Altlußheimer Pech: Bereits am anderen Tag
wurden die Fangplätze vom Kurfürstlichen Rentamt neu verpachtet.
Wegen den unsicheren Zeitverhältnissen boten die Fischer aber
recht wenig und so gingen die Fanggründe für billiges Geld an
andere Fischer.

Als 1797 das linke Rheinufer von den französischen Truppen erneut
besetzt und kurz darauf abgetreten werden mußte, fand auch das
Jahrhunderte alte Fischereiwesen am Rhein bei Speyer ein Ende.
Die Zünfte wurden aufgelöst, ebenso fanden keine Sitzungen der
„Rheinruge“ mehr statt  zumal es mit der kurpfälzischen
Herrschaft auch bald zu Ende gehen sollte.

Die Altlußheimer Fischer wären aber keine Altlußheimer gewesen,
wenn sie nicht doch einen Weg gefunden hätten, frischen Fisch zu
fangen. Man mußte halt nur bei „entsprechender Zeit“ die Netze
auswerfen und sich beim Einholen der Fischreußen nicht erwischen
lassen . . . (og)

                                      

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