Kurpfalz Regional Archiv

Geschichte(n) und Brauchtum aus der (Kur-)Pfalz

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Das „Hochgericht“ wurde feierlich eingeweiht

08.11.89 (Recht & Ordnung)

Als der kurpfälzische Galgen, in der Amtssprache „Hochgericht“
genannt, im Osten der heutigen Mannheimer Neckarstadt errichtet
wurde, ging man entsprechend feierlich ans Werk. Auf dem
Marktplatz versammelten sich vier Kompanien der Bürgerschaft mit
fliegenden Fahnen. Den aufgekommenen Streit zwischen den Maurern
und den Zimmerleuten, wer nun an der Spitze des Festzuges gehen
solle, wurde von Stadtdirektor Lippe gerade noch geschlichtet. Am
Rabenstein, jenseits des Neckars gelegen, wurde das Hochgericht
nach dreitägiger Arbeit am 29. Juli 1724 vollendet, mit einem
„schön verzierten Kranz“ umschlungen und mit lustiger Musik
gefeiert.

Ein Jäger des Grafen von Hillesheim, der wegen Diebstahl
verurteilt worden war, mußte hier als erster sein Leben lassen.
Ihm folgten viele unglückliche Menschen nach. Die sozialen
Verhältnisse in der Kurpfalz zwangen damals viele, sich einer
Diebesbande anzuschließen, um wenigstens zu überleben.

Als Residenz war Mannheim auch der Mittelpunkt der Exekutionen.
Von allen Seiten schleppte man die Verurteilten herbei, darunter
auch zahlreiche Juden, die besonders hart unter den
gesellschaftlichen Verhältnissen der Feudalzeit zu leiden hatten.
Bereits nach 13 Jahren war der Galgen abgenützt. So wurde unter
den gleichen Feierlichkeiten ein neuer erbaut. Hierbei kam es zu
Schlägereien unter den Maurern, wobei einige „auf dem Platze“
blieben. Als 1749 wieder ein neues Zehntgericht „notwendig“
wurde, wiederholten sich die Tumulte und Totschläge.

Für die Zeit zwischen 1742 und 1796 sind 62 Hinrichtungen
nachgewiesen, für das Jahr 1749 allein 15. In diesen Zahlen nicht
enthalten sind die Verurteilungen zum „Ausstehen von
Todesängsten“, wobei der Verurteilte alle Vorbereitungen zur
Hinrichtung über sich ergehen lassen mußte. Erst im allerletzten
Moment wurde ihm der Strick abgenommen. Gewöhnlich wurden die
Gepeinigten dann, mit einem Brandmal gezeichnet, des Landes
verwiesen.

Auf den Karten des 18. Jahrhunderts, die die kurpfälzische
Residenzstadt Mannheim betreffen, ist ein aus drei Säulen mit
Querbalken bestehender Galgen abgebildet. Die Existenz des
Hochgerichts gehört zu der weniger beachteten Seite der
Mannheimer Glanzzeit im 18. Jahrhundert. Kein Gedenkstein, keine
Tafel erinnert an die Vergangenheit dieses Ortes. (og)

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