Kurpfalz Regional Archiv

Geschichte(n) und Brauchtum aus der (Kur-)Pfalz

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Mehr als nur einfach Schütz zu sein

28.11.13 (Geschichte allg., Städte & Gemeinden)

Chronik der Schützengesellschaft Speyer / Gründungstag war das große Reichstags-Schützenfest am 26. April 1529
Die Schützengesellschaft Speyer kann klar und eindeutig ihren Gründungstag und das Jahr ihres Entstehens bezeugen. Aufschluß darüber gibt uns das große Schützenfest, welches anläßlich des historischen Reichstages von 1529 zu Speyer nach dessen Abschluß abgehalten wurde. Es war Montag, der 26.  April 1529.
In deutschen Landen gibt es nicht viele Städte, welche auf ein so altes, ruhmreiches Schützenwesen zurückblicken können wie Speyer. In der Pfalz steht nur die Schützengesellschaft Neustadt von 1485 vor der Schützengesellschaft Speyer von 1529, gefolgt von der Ersten Schützengesellschaft Bad Dürkheim von 1553. Dabei hat das Gründungsjahr der Speyerer Schützen wohl den größten historischen Hintergrund, den Reichstag zu Speyer im Jahr 1529 mit dem „Protest“ der evangelischen Reichsstände und seiner Fürsten.
Als nach der Erfindung des Schießpulvers die Büchsen als Kriegswaffen aufkamen, beeilte sich der Rat der Stadt Speyer, seine Türme auch mit solchen zu armieren. Schon 1374 wird ein „neuer Meister“ angestellt, der „mit buchsen schießen kund“. Nach Erfindung der Handfeuerwaffen mußte jeder Bürger statt eines Harnischs eine gute Büchse stellen und sich zwei Jahre im Schießhause üben, worüber ihm vom Schützenmeister ein Schein ausgestellt wurde.
Die Treffsicherheit der Armbrust auf kürzere Strecken und die große Durchschlagskraft der von ihr geschleuderten Geschosse (Kugeln und auch Bolzen) einerseits, andererseits die größeren Beschaffungskosten für Feuergewehre waren die Ursache, daß die Arrnbrust als Kriegswaffe noch lange, weit in das 16. Jahrhundert hinein, bei den Armeen erhalten blieb. Bei den Schützengesellschaften war die Armbrust ebenfalls noch lange im Gebrauch. Bei den Übungen der Schützen kam auch noch die Steinschleuder hinzu. Neben den Armbrustschützen bildeten sich dann aber auch die Feuerschützengesellschaften. Die ersten Schützengesellschaften bedienten sich der Armbrust, vereinzelt kam aber schon die Büchse in Gebrauch; nach ihrer allgemeinen Verbreitung war sie dann ausschließlich Handschießwaffe bei den Übungen. 1530 wird zum ersten Mal der Name einer neuen Waffe genannt, die Pistole.  In Böhmen wurde mit „pist’ala“ (Pfeife oder auch Flöte) eine kurze, leichte Handfeuerwaffe bezeichnet.
Bei der großen Fehde zwischen der Stadt Speyer und dem Grafen Emich von Leiningen im Jahr 1375 war in „und außer der Stadt Geschütz, die sogenannten Bliden, aufgestellt. Eine im Mörsch, eine andere im Freithof (am Dom) und eine andere in der Nonnen Garten über dem Hasenpful (heutiges Magdalenenkloster), damit man mit großen Steinen fern gegen den Feind könne werfen.“ Auf den Türmen und Mauern standen große Böcke mit Armbrusten. (Chronik Lehmann S. 723)
In der Fehde der Stadt mit dem Bischof Graf Adol von Nassau im Jahr 1376 schlugen die Speyerer und ihre Schützen drei Stürme der Bischöflichen ab, was neben der Tapferkeit der Bürgerschützen, den guten Mauern und sinnreichen Verteidigungsmitteln, darunter die neuen Büchsen, zu danken war. Ein Schützenungetüm, das den Feinden am meisten Unheil bereitete, hieß „der große Narr“, ein zweites „Jag den Buben“. Der Rat hatte dabei etliche Waghälse, mit je 10 Gulden ausgezeichnet, weil sie in die vom Bischof besetzte Vorstadt Altspeyer Feuer gelegt, wobei dem Bischof Graf Adolf sein Geschütz und Kriegsrüstung, die Katz und Latern genannt, vernichtet wurden.
Im Jahre 1406 wurde eine große Steinbüchse gegossen, „dabei waren 52 Zentner, 65 Pfund Kupfer und 3 Zentner 45 Pfund Zinn, umb 442 1/2 fl.“. Man gab 86 Gulden dem Büchsenmeister zum Lohn „die Büchs zu gießen, item 30 Pfd 19 Schillinge 4 Heller zu Kost und Lohn umb Eysen, Holtz und Kohlen und vor 27 Pfd. 1 Schilling 2 Heller Wein den frembden Gästen, als man die Büchs gosse und den Schmidtzünftigen, die darzu geholfen von Pfingsten bis uff Michaelis also wohl fast 4 Monate.“ (1 Pfund = 20 Schilling 240 Pfennig; 1 Goldgulden = 1 Pfund.)
Im Staatsarchiv, Urkunde Domstift Nr. 554, finden wir 1424.  XII. 22.  Zeugnis des Wormser Dolmherrn von Landemberg über den Zustand der „Lehmgrube“ – dem sogenannten Schießrain – bei der unteren Galgmühle zu Speyer.  Ab dem 18.  Jahrhundert war es die Schießberger Mühle. „Wie es vor mehr denn 80 Jahren war, da er zu, Speyer in die Schule ging und den Schützen die Pfeile holt‘.“
Im Jahre 1450 verordnete der Rat der Stadt Speyer, daß die namentlich aufgeführten Schützen beim St. Marxtor, St. Egidientor und beim Heiligen Grab ihren Pflichtstand hätten. 1490 gießt Jorg, berühmter Glockengießer und Büchsenmeister Glocken für Mainz und Basel. (Jorg = Georg von Guntheim [Guntheyn] – das Geschlecht derer von Guntheim ist von 1411-1532 nachweisbar – später ab 1508 in Straßburg. Dort als Jörge, der junge Guntheim von Spire.) In den rauhen Kriegszeiten im oberen Rheintal goß Jörg neben Glocken dann auch Steinbüchsen, Karaunen und Bombarden. Für Kaiser Maximilian I. den Habsburger „sieben schwere Stücke“. Der „letzte Ritter“ blieb, wie meistens, so auch hier die Bezahlung schuldig. Bei seinen Lieferungen von Geschützen an die Könige von Arragonien und England hatte Jörg nicht auf sein Geld warten müssen.
Interessant dürfte auch für uns ein Rundschreiben des Speyerer Rates aus dem Jahre 1448 sein, welches im Wortlaut hier wiedergegeben werden soll:

Anno etc.  XL. octavo uberkommen uff den Samstag vor der pfaffen fasnacht unsere herren gebietent diese articel zu halten und zu bestellen.
Item zum ersten, ob füre, auch viende geschrei oder geschehe by tage oder by naicht sich erhube, da gott für sy, item ieclich zunfte sal ernuweren und gebieten ihre alte herkommen, also daß ein ieclicher der do geordnet ist zu dem fure, der sol unverzogentlich by sinem eide laufen, zu dem fure mit seiner gereitschaft darzu gehorig etc.
Item desgleichen zu der pforten (Toren), Item zu den thurnen (Türmen), Item uff die letzten (Mauern), Item zu der Burgermeister Banyer (Banner der Stadt), Item uff die zunfthuser.
Und were nit funden wirdet an dem ende, da er sin soll, und da blibet bis daß yme ein Burgermeister oder sin Heuptmann erleubt, den oder die, ir sin wenig oder viel, sullent ir meister den Zunftmeistern by irme Eide forbrengen, die Zunftmeister sullent auch by irme die mit der penen unleßlich strafen.  Detent die Zunftmeister des nit, oder wolt sich einer ungehorsam erzeugen, kompt das dem Rate vor, den will der Rat strafen, daß es irne zu swere wurde.
Item das Jedermann sine harnesche habe, als ime daruff gesatzt ist sall man besehen; wer dann sinen offgesatzten harnesche, Büchsen’und Armbroste nit bette, er sy riche oder arme, den sall man straffen by der penen und by dem eide nemen unleßlich.

In freier Übersetzung:
„Im Jahre 1448 am Samstage vor der Fastnacht, verordnen wir folgende Artikel zu befolgen und auch bekannt zu machen: Bei Feuer, Lärm oder Läuten, sei es bei Tag oder Nacht, soll jede Zunft an ihre alten Vorschriften erinnern und befehlen, daß jeder bereit sei, wenn es notwendig ist. 
Wer zum Feuerlöschen bestimmt ist, soll unverzüglich in Anbetracht seines Eides mit seinen Gerätschaften eilen usw. Zu den Toren, zu den Türmen, auf die Mauern, zur Fahne des Bürgermeisters und zu den Zunfthäusern. Wer nicht dort angetroffen wird, wo er sein soll und bleibt, bis ihm ein Bürgermeister oder der Hauptmann erlaubt wegzugehen, der oder auch die, es seien wenig oder viel, sollen den Zunftmeistern angezeigt und von ihnen unerbittlich bestraft werden.
Unterlassen es die Zunftmeister oder liegt ein Ungehorsam vor, den würde der Rat strafen, daß es ihm schwer würde. Wer ohne seinen Harnisch, Büchse oder Armbrust angetroffen würde, er sei reich oder arm, würde hart und unerbittlich bestraft.“
Aus dem vorgeschriebenen Schießunterricht, an welchem alle ehrbaren Bürger der Stadt Speyer teilnehmen mußten, entstanden die Schützengilden. Im Jahre 1480 fand in Speyer das erste, große Schützenfest statt. Der Rat gab zum Schießen ca. 1.700 Mark Zuschuß. Der erste Preis hatte einen Wert von 1.400 Mark. Es waren 22 offizielle Preise für zwei Hauptschießen ausgesetzt worden. Bei diesem Fest finden wir auch schon einen „Glückshafen“ (so bezeichnete man damals die Lotterie zum Schützenfest, aus deren Erlös das Fest zum Teil finanziert wurde). Die Verlosungsordnung für den Glückshafen des großen Schützenfestes 1480 liegt heute noch peinlich genau aufgeführt vor, während für die glücklichen Gewinner alle Sicherheit geboten wurde.
Der Schießplatz am „Schützenbuckel“ (an der Schützenstraße) wurde im Jahre 1500 eröffnet. Ab dem Jahr 1480 wurde alljährlich ein Schützenfest in der Stadt Speyer abgehalten.
Die Schützengesellschaft in Speyer führt ihr Entstehen auf das bedeutsame Jahr 1529 zurück. Zu dem großen Schützenfest, welches anläßlich des Reichstages in Speyer abgehalten wurde, hatte der Protektor des Rheinischen Schützenbundes (dem auch die schon damals bestehende Speyerer Schützengilde angehörte), Friedrich II. von der Pfalz, über den Rat der Stadt Speyer 83 Städte zur Teilnahme einladen lassen: „Burgermeyster, Rathe sampt Schützenmeistern mit der Armbrust und Stahelinbogen zu komm allhin nach Speyer uf Montag nach sant George tag, das ist der sechs und zwantzigste Arpil morgens so die Glock achte schlecht.“ Man sieht, diese Einladung Friedrichs II. erwähnt besonders die Arrnbrustschützen, denn das „Feuerschießen“ war damals noch einem kleineren Kreis, den „Großkopfeten“, vorbehalten. Der erste Preis war eine Gabe der Stadt Speyer von 26 Gulden. Als besonderen Preis stiftete Pfalzgraf Friedrich II. einen Ochsen im Wert von 32 Gulden.
In vorerwähnter Urkunde und Einladung werden auch die Vorschriften für das Turnier bekanntgegeben, die „bei schwerer Leibesstraf“ eingehalten werden müssen. Das Fest durfte nur derjenige besuchen, „der unschuldig seiner Ehren und guten Leumunds war“. Bürgermeister von Speyer waren zu dieser Zeit Adam von Berstein und Fridrich Murer.
Die auf der Rückseite jener Urkunde befindliche Schützenscheibe zeigte ein Ausmaß von 14,2 Zentimeter im Durchmesser. Die Schießentfernung der Schützen für die erlaubte Armbrust mit Stahlbogen betrug 390 Werkschuh (= 113,88 Meter). Der Bolzendurchmesser war 1,5 cm. Ein Speyerer Werkschuh war 29,2 cm lang; am Altpörtel kann man ihn heute noch nachmessen.
Die Ladschreiben des 15. und anfänglichen 16. Jahrhunderts sind als Erstdrucke der „Schwarzen Kunst“ Dokumente von fein geschnörkelter Kostbarkeit. Getreu zählen sie die Gewinne auf, geben die Schießordnung und die Anzahl der Schüsse bekannt und versäumen es nie, die Originalgröße des Zirkels, in den geschossen werden soll, anschaulich auf den Ladbrief zu malen. Der Durchmesser schwankte zwischen 121 und 181 Millimeter, die Länge der Schießbahn für die Armbrust betrug 115 bis 126 Schritte, die für die Feuerbüchse aber das Doppelte. Um das Jahr 1590 hörte bei der Schützengesellsch in Speyer das Armbrustschießen ganz auf.
Das große Schießen begann also am Montag, 26. April 1529, nach dem Schluß des Reichstages. Nur der Sonntag lag dazwischen. Eine für die damalige Zeit große Anzahl Schützen hatte sich in Speyer eingefunden. Es waren über 200 Auswärtige. Vertreten waren die folgenden Städte: Colmar, Hagenau, Straßburg, Weißenburg, Worms, Mainz, Köln, Heidelberg, Durlach, Ettlingen, Wimpfen, Pforzheim, Eßlingen, Heilbronn, Reutlingen, Schwäbisch Grnünd, Halle, Ulm, Augsburg und St. Alben in der Pfalz. Außerdem erschienen einzelne Schützen von Frankfurt am Main und Nürnberg. Kaiser Karl V. war nicht anwesend, dafür sein Bruder, König Ferdinand. Von den Fürsten und Grafen, die des Reichstages wegen in Speyer weilten, hatten sich zehn zum Stahlschießen eintragen lassen. Von den fünf Pfalzgrafen gehörten zwei dem geistlichen Stande an, so der Bischof von Utrecht. Auch Bischoff Georg von Speyer war dabei.
Pfalzgraf Friedrich ernannte zum Schießen zwei „Neuner“, das waren die Preisrichter. Die Fürsten und die Ritterschaft durften zwei weitere Neuner aufstellen, die Reichsstädte vier dazu, also zusammen acht an der Zahl.
Außer dem Ochsen zu 32 Gulden waren Geldpreise ausgesetzt, und zwar 25 Gulden, 18 Gulden und 16 Gulden; weiter noch 25 geringere Preise, bis zu einem Gulden herunter. Jeder Preisträger erhielt außer dem Barbetrag eine kleine, seidene Fahne in den Stadtfarben. Ferner gab es noch vier Ritterpreise zu einem Gulden und 30 Kreuzern für Schützen, die fleißig aber umsonst mitgeschossen hatten. Heute würde man solche Gaben als Trostpreise bezeichnen.
Der Rat der Stadt Speyer stiftete den „durchlauchtigsten, hochwürdigsten Fürsten“ und „gemeine Schützen“ ein halbes Fuder (= 600 Liter) Rotwein. Aber da passierte das Ungeschick, daß der Ausrufer nur die „Schützen allgemein“ als die mit dem Rotwein Bedachten angab. Die „gemeinen Schützen“ machten sich nun alleine über den stadträtlichen Rotwein her, und die sich abgesondert haltenden fürstlichen und hochadligen Schützen saßen in ihren Zelte trocken. Als der Irrtum aufkam, war von dem Wein nichts mehr da. Die Stadträte mußten sich entschließen, den Fürsten und Grafen ein besonderes Fäßlein Wein bringen zu lassen.
Um das Beste, den Siegespreis in Form des „verdeckten Ochsen“, stritten sich am Schluß vier Schütze die gleichmäßig zehn Ringe geschossen hatten. Beim Stechen unter den Vieren blieb der Schütze Jost Claser aus Frankfurt am Main Sieger. Den zweiten Preis errang Junker Ulrich Welser von Vilsburg bei Augsburg. Die Fürsten, Ritter, Grafen und andere hohen Herren hatten zwar beim Schießen eifrig mitgetan, aber das Glück war nicht auf ihrer Seite. Nur ein Einziger aus hohem Hause, Graf Philipp von Nassau, erlangte den 12. Preis mit sieben Gulden. Auch ein Speyerer, der Bäckermeister Diebold Hellbrunn, war unter den Preisträgern. Er erreichte den 15. Preis mit 5 1/2 Gulden und eine Fahne. Der Schütze Martin von St. Alban war der letzte. Das war „die Sau“!
Der letzt Preis führte im Schießbuch die übliche Bezeichnung „die Sau“. Dieser eigenartige Beiname erinnert an die alte Sitte, dem Träger des letzten Gewinnes ein Schwein zu verehren („Schwein gehabt!“), welches er dann unter dem spöttischen Gelächter der Zuschauer durch die Stadt führen mußte. Aber er bekam auch eine kleine Seidenfahne als Trost dazu. Für die Schießspiele wurden in verschiedenen deutschen Städten auch besondere Münzen, sogenannte „Schießklippen, eitel veirecketige richsthaler“ mit dem Stadtwappen geprägt.
Nach der Preisverteilung wurde ein Nachschießen für die Durchgefallenen angesagt. Wer daran teilnehmen wollte, mußte einen Gulden als Einsatz leisten. Dazu stifteten die Fürsten gemeinsam einen Hauptpreis von 10 Gulden. Diesen Fürstenpreis des Nachschießens gewann der Schütze Johann Armbruster aus Straßburg, frei mit neun Ringen.
Die streng eingehaltene Aufteilung zwischen adligen und bürgerlichen Schützen scheint die damaligen Speyerer Schützen in ihrer teilweise verärgerten und andererseits durch den guten und reichlichen Tropfen gehobenen Stimmung in plötzlich erwachtem Bürgerstolz bewogen zu haben, sich solidarisch zu fühlen. Aus diesen Gefühlen heraus entstand so während des Festtages des zweiten großen Speyerer Schützenfestes im Jahre 1529 die „Bürgerliche Schützengesellschaft Speyer“.
Von unschätzbarem Wert ist die erhalten gebliebene Urkunde der Einladung zum Schützenfest 1529 von Friedrich II. von der Pfalz. Nachfolgend veröffentlichen wir den Schützenbrief im Originaltext:

Wir, Friderich von Gottes gnaden,
Pfalzgrave by Rhein, Hertzog in Beyern. Keyserlicher Stathalter u. Entbieten den wolgebornen Edlen, Gestrengen, vnd Ersamen vnsern lieben, Besondern Burgermeyster, Rathe sampt Schützenmeystern, vnd Armbrust schützen zu Inngelstat vnsern günstigen gruß zuvor, vnd fügen euch zu wissen, Das wir gutter meynung, zu mehrung, Eerlicher kürtzweyle vnd Loeblicher Gesellschaft, ein gemeyn gesellen schiessen mit dem Armbrust vnd Stehelin Bogen, allhie zu Speier, zu halten fürgenommen haben, jnn massen vnd gestalt als nachuolgt.  Nemlich, soll ein yeder so zu solicher Gesellschaft zu khommen willens vff Montag nach sant Georgentag. Das ist der Sechs vnd zweintzigst Aprilis alhie zu Speier, morgens so die glock achte schlecht an der furgenommen verordneten, zielstatt erscheinen, gestalt, als baldt sein Poltz der durch hie vnden gestempfst loch geen rnoege, vnnd sunst nit, durch die verordenten schreiben beschrieben, vnd sich jns Loßs verzeichnen lassen, neben vnnd vnder des als dann vrnb fürderung willen der sachen, Neuwner Nemlich zwen von der Fürsten vnd Ritterschafft wegen, zwen von Reichsstetten, vnd zwen von Fürstenstetten, benent vnd gezogen werden sollen. Darzu wir Drey ordnen vnd geben lassen wollen.  Welche Neün fürpaß alle fürfallent sachen vnd Gebrechen, das schiessen belangendt, orden entscheiden, vnnd darjnn wie schiessens recht ist zu erörthern haben sollen. Bey deren bescheydt es auch menigklichs vngehindert bestehen vnd pleiben. Vnd darauff als baldt gelost, vnd dem alten geprauch nach eym vrlein angeschossen, vnd so vill schüß des tags gethan, als möglich, Aber fürther die nachuolgenden tag, so die glock Neuwne schlecht, widerumb ane vnd geschossen werden biß uff Fünff vren vegeuerlich, so lang biß solch- schies,sen gantz vollenndt, vnd zweintzig
Schüßs bescheen, die all zu einem eynigen zirckel, dessen weytte zu Rück diß brieffs bezeichendt ist. In ein vnuerserten Berg oder Reyne, vom sitz hieneben verzeichenter leng Dreyhundert vnd Neuntzig gethan werden sollen ettwan vngeuerlich. Vnnd wiewoll ein zeit lange her vff gutte trawe vnd glauben mit onabtrennung der Ermelen geschossen, darunder sich vntreüw vermischst vnd versteckt (wie dann in kürtz) bey eines theyls solchs versorgen vortheil vermerckt vnd geseen möchten worden sein. Dem selbigen einzuleüffen vnd zu begegnen, haben wir, dasfrey redlich, alles versorgen, vnderstützen, fortheils pewschs oder anders wie das namen haben möcht hindan gesetzt, geschossen werden soll, bey schwerer leibstraff, vnd nach erkenntnuß der verordenten Neuwner, denen wir hiemit vß vnd fürbehalten wollen haben. Ob yemands in argwon solicher verborgenen vortheil fallen, oder verleimbt were oder würd, das sie den oder dieselben darumb zu betheidingen vnd zu besuchen macht haben.  Doch durch solche besuchen der unschuldig seiner Eeren vnnd gutten Leymants vnuerletzt sein. Darnach sich menigklich soll wissen zurichten. Zu solchem schiessen wöllen wir ein Ochßen für zwen vnd dreyssig gülden, frey zum vorauß geben, Welches auch also die pest gab vngeringert pleiben, Aber die vberigen gaben vnd gewinnet, dartzu vier Ritterschüße zu eym viertheil den nechsten eynen der jhenen die nit gewunnen haben.  Wollen wir das nach gemeynem Rathe der Neüwner, darnach die einlege von jnen geschetzt wirt, die doch vber ein gülden nit sein, gemacht werden sollen. Nach dem auch die ploissen stehelein bogen durch prechen, ettwan schaden thun, soll kheiner zu Schiessen zugelassen er sey dann mit Pünden oder sunst versorgt, oder werdt in Hulffter gespandt, damit nyemants schade dauon entstehe. Begeb sich auch, das ein sewl in Nußbrunnen ein bogen vberrückt oder sunst der massen schaden nem das jme jnn Eile nit zu helffen, dem sollen zwen nachschüß, Item für ein Nuß geprochen, kegel oder annder stück, des schloß grob oder klein, auch für ein Semb nit mehr dann einen nachschuß, doch alles vff besichtigung vnnd erkenntnuß der Neüwner gegeben, aber winden, windtfaden, beüsch oder schlopff vnd Poeltz, nit für geprechen geacht werden. Doch sollen solich sawmb vnd erkante nachschüß in andern viertheln geschossen werden, außgescheiden Churfürsten, Fürsten, vnd Neuwner, die von geschefft gemeyner schützen wegen versawmen, moegen dieselben schüß in jrem Loß vnd viertheln vff jren stülen schiessen. Dieweil nun solch kürtzwyl, durch mennig der schätzen dester lustiger, So ist vnser gnedigs begern, jr woellent vff obbestimpte Zeyt zur Mallstatt erscheinen vnd die ewern schicken, solch schiessen helffen anfahen vnd volnbringen, auch eüwern nachpauwern vnd vmbsessen, den wir allen kurtz halben der zeyt, nit schreiben konnen lassen, solchs vns zugefallen eroeffnen vnd zu wissen thun, jnn dem beschicht vns sunder Gefallens jn allen gnaden vnd gutem zu bedencken vnd zuerkennen.  Zu vrkhundt mit vnserm zurück auffgetrückten Secret jnnsigel versigelt, vnd geben zu Speier vff Donnerstag nach dem heiligen Ostertage, Nach Christi vnnsers lieben Herrn gepurt Taüsent Fünffhundert vnd in den Neün vnd zweintzigisten Jaren.

 
Quelle: Die Chronik der SG Speyer
www.sg-speyer.de
 
 

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