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Dörflichen Charakter des Ortskern erhalten

19.01.06 (Reilingen)

Reilinger Gemeinderat genehmigt zwei Bebauungsplanentwürfe für den Ortskern / Über Viehhaltung soll noch entschieden werden

Die bisher in Reilingen bestehende Straßenstruktur im Quartier zwischen Schul-, Kirchen- und Alter Friedhofstraße wird sich in gar nicht so ferner Zeit ebenso verändern wie im Bereich Hauptstraße/Neugasse. Grund dafür sind zwei Bebauungsplanentwürfe, denen der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr jeweils einstimmig seine Billigung erteilte. Ziel der baulichen Neuordnung im Ortskern ist die Schaffung neuer Bauplätze durch die Zulassung der rückwärtigen Bebauung im bisherigen Scheunen- und Gartenbereich. Um dies zu ermöglichen, soll der Bereich Alte Friedhofstraße/Schulstraße durch eine noch zu bauende Stichstraße von der „Schulgass“ her erschlossen werden.Während der Gemeinderatssitzung ging es nun darum, die Anregungen aus dem Kreis der durch die Neuordnung betroffenen Bürger zu prüfen und auf deren Umsetzung hin abzuwägen.
Der für Reilingen zuständige Städteplaner Norbert Geissel hatte bereits im September 2004 dem Ratsgremium ein städtebauliches Konzept vorgestellt, das in der Zwischenzeit aufgrund der vorgebrachten Anregungen aus der Bürgerbeteiligung in Lage und Größe des Erschließungsbereichs optimiert wurde. Bei der Vorstellung des nun verbesserten Entwurfs machte Geissel den Ratsmitgliedern wie auch den Zuhörern deutlich, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes (Beschränkung der Zahl der Wohneinheiten, Bebauungsdichte und Kubaturen) eine homogene Bauweise im Ortskern ermöglichen würden. Während die Gemeinderäte diesem Vorschlag ohne weiteres folgen konnten, wollte man am Ratstisch der Einstufung als allgemeines Wohngebiet so nicht zustimmen. Dabei ging es vor allem um die in diesem Fall ausgeschlossene Möglichkeit der Viehhaltung. Da zum dörflichen Charakter der Spargelgemeinde noch immer auch die Haltung von Hühnern, Brieftauben oder anderen Kleintieren gehört, soll vor dem endgültigen Beschluss des Bebauungsplanes noch einmal die Baugebietsart im Sinne der Viehhaltung beraten und dann entschieden werden. Dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf für den Bereich Alte Friedhofstraße/Schulstraße wurde letztendlich aber zugestimmt, um eine weitere Planoffenlage mit paralleler Beteiligung von betroffenen Behörden, Dienststellen und Versorgungseinrichtungen durchführen zu können.
Ähnlich auch die Vorgehensweise beim Bebauungsplanvorentwurf für den Bereich Ortskern-Hauptstraße/Neugasse, nachdem der zunächst abzuschließende Ablösevertrag mit den Eigentümern der Grundstücke Neugasse 5 und 7 inzwischen von allen Beteiligten unterzeichnet wurde. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen, um nach Rücksprache mit den betroffenen Grundstückseigentümern schnellstmöglich zu einer Neugestaltung des Ortskernsbereiches zu kommen.

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