Ohm- oder Ungeld wurde zur Getränkesteuer

Ein Wirt musste den Wein, den er ausschenkte, prüfen lassen Der in Wiesloch 1497 bestehende Wein- und Fruchtzehnt eine zehntrechtliche Abgabe, die sich vom Ohm- oder Ungeld dadurch unterschied, dass erstere eine direkte Steuer war, die von der Herrschaft gefordert wurde, während letztere in den Wirtschaften im Verhältnis 2:1 für Obrigkeit und Gemeinde üblich war.

error: Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: post@heimat-kurpfalz.de